Anmeldung, Versteuerung von Teilzeitkräften, kurzfristige Be

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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s + h
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Registriert: 12. Feb 2010, 20:15

Anmeldung, Versteuerung von Teilzeitkräften, kurzfristige Be

Beitrag von s + h »

Bei der Tätigkeit handelt es sich um Möbelmontage mit vorgefertigten Teilen. Bezahlt wird in Tagespauschalen von 115 Euro. Ein Arbeitseinsatz beim Möbelaufbau dauert 4-5 Wochentage, bei der Räumung 1 Wochentag. Die Einsätze erfolgen auf Abruf, das heißt die Einsatzzeiten und der monatliche Gehalt ist unregelmäßig und kann den notwendigen Bedingungen bezüglich Versteuerung und Anmeldung angepasst werden. Arbeitsleistung pro Tag ca. 10,5 Stunden.

Arbeitnehmer vorwiegend Schüler und Studenten.

1. Anstellung, kurzfristige Beschäftigung sinnvoll? Gibt es andere Möglichkeiten?

2. Wann ist eine Wiedereinstellung derselben Person nach kurzfristiger Beschäftigung möglich? möglich (wieder kurzfristig beschäftigt)

3. Sozialversicherung: Welche sonstigen Pauschalbeträge fallen bei Anmeldung eines kurzfristig Beschäftigten an? Schwangerschafts- Mutterschaftssteuer? Insolvenzsteuer?

4. Anmeldung bei Minijobzentrale notwendig? Wann und wie wird abgerechnet?

5. Welche Unterlagen benötigen wir vom Arbeitnehmer? Und wofür? (zur Anmeldung, Nachweise etc.) Lohnsteuerkarte, Studentenbescheinigung?

6. Unfallversicherung auch für die Gesellschafter Pflicht?

7. Wie funktioniert Abrechnung über Lohnsteuerkarte? Wer muss welche Beträge an wen abführen? Lohnsteuer? Solidaritätssteuer? Kirchensteuer?

8. Erhalten die Studenten über die Lohnkarte abgerechnete Steuern wieder zurück, wenn sie im Rahmen des jährlichen Freibetrags bleiben? Wenn ja, wie?

9. Muss ein Lohnkonto für kurzfristig Beschäftigte geführt werden? Wenn ja wie und in welchem Umfang?

10. Gibt es Möglichkeiten an den Arbeitsnehmer Beträge auszuzahlen, die außerhalb des zu versteuernden Gehalts liegen? z.B. Fahrtkostenerstattung?

11. Ist ein Arbeitsvertrag zwingend notwendig?

12. Sind sonstige Buchführungen notwendig?
taxwoman
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Re: Anmeldung, Versteuerung von Teilzeitkräften, kurzfristige Be

Beitrag von taxwoman »

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