Entnahme Firmenwagen bei GmbH

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
DRAK
Beiträge: 1
Registriert: 30. Mär 2016, 12:44

Entnahme Firmenwagen bei GmbH

Beitrag von DRAK »

Guten Tag zusammen,

ich bin seit mehr als 10 Jahren Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die zu gleichen Teilen drei Gesellschaftern gehört. Da sich meine berufliche Perspektive stark verändert hat, spiele ich mit dem Gedanken eines Ausstiegs. Dabei sind mir die Konsequenzen im Hinblick auf ein Detail allerdings nicht klar, eventuell kann mir hier jemand helfen:

Ich fahre einen Firmenwagen, der sich im Anlagevermögen der GmbH befindet. Er ist bereits voll abgezahlt, d.h. er war ursprünglich fremdfinanziert. Der Wagen ist Ende dieses Jahres voll abgeschrieben, dürfte allerdings einen Wert von netto ca. 15.000 EUR haben. Ich würde diesen Wagen aus privaten Gründen sehr gerne übernehmen und denke daher über eine Privatentnahme nach. Meines Wissens nach würde dies bedeuten, dass eine erfolgswirksame Einnahme in Höhe von 15.000 zzgl. USt in Höhe von 2.850 EUR zu buchen wäre. Die USt ist abzuführen, die Einnahme aufgrund des nicht mehr vorhandenen Restbuchwertes voll zu versteuern.
Meine Frage nun: Üblicherweise wird Gewinn in unserer Konstellation ja anteilig an den Gesellschafteranteilen entnommen, d.h. 1/3 pro Gesellschafter. Nun entnehme ich aber alleine den Firmenwagen, da dieser ja nunmal schlecht teilbar ist. Wie erfolgt üblicherweise der Ausgleich zwischen den Gesellschaftern, da die Steuerbelastung der GmbH ja anteilig von jedem Gesellschafter zu tragen wäre? Würde man dies üblicherweise privat ausgleichen, oder wird das irgendwie in der GmbH berücksichtigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Andreas

P.S.: Natürlich werde ich auch unseren Steuerberater fragen, aber ich will noch keine Pferde scheu machen ...
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Entnahme Firmenwagen bei GmbH

Beitrag von StephanM »

Aus einer GmbH kann man keine Privatentnahme tätigen.

Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die Ihr eigenes Vermögen hat. Aus diesem Vermögen kann an die Gesellschafter ein Gewinn ausgeschüttet werden oder Sie kann Wirtschaftsgüter veräußern. Eine Entnahme wie bei einem Einzelunternehmen ist hier nicht möglich.

Die GmbH könnte also dir den Firmenwagen für Summe X veräußern oder das Übertragen des Fahrzeugs an dich stellt eine Gewinnausschüttung zum Teilwert dar.
Antworten