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Joint Venture als Betriebsstätte?

Verfasst: 16. Jun 2015, 15:43
von serdarr
Hallo,
zur Zeit sitzen wir an einer Fallstudie für das Modul Internationale Besteuerung.
Hierbei zerbricht uns eine Aufgabe total den Kopf.
Es geht um ein Equity Joint Venture in Tschechien. Ich schreibe die Aufgabe hier mal rein. Wir sind dankbar für jegliche Tipps: PS. Wie prüfe ich ob ein Joint Venture aus deutscher nationalen Sicht als Betriebsstätte anzusehen ist. Wie verläuft die Gewinnbesteuerung uvm...

Hier die Aufgabe:
Mit Wirkung zum Ablauf des Kalenderjahres 2014 ist die Player Produktions GmbH in ein
50 % / 50 % Joint-Venture über eine Personengesellschaft in Tschechien („Joint Venture
V.O.S.“; Rechtsform vergleichbar einer deutschen OHG) eingetreten. Joint Venture Partner
ist ebenfalls ein Unternehmen aus der Unterhaltungselektronik. Gegenstand des Joint
Ventures soll Forschung und Entwicklung im Bereich von besonders leistungsstarken Mikroprozessoren
sein, die bei der Herstellung von HiFi- und TV-Geräten verwendet werden. Diese
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden durch Forschungsmitarbeiter vor Ort in
Tschechien in eigens dafür durch die V.O.S. angemieteten Räumlichkeiten erfolgen.
Nach Aussage von Herrn Lang ist dieses Joint Venture noch unter der steuerlichen Betreuung
seines Vorgängers geplant worden. Da Herr Lang mit Personengesellschaften in seiner
bisherigen beruflichen Laufbahn wenig Erfahrungen sammeln konnte, bittet er Sie um eine
erste Einschätzung der Joint Venture Struktur aus deutscher steuerlicher Sicht.


5.1 Ordnen Sie die Beteiligung an der Joint Venture V.O.S. aus Sicht des deutschen
nationalen Steuerrechts sowie aus Sicht des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
(„DBA“) zwischen Deutschland und Tschechien ein.


5.2 Erläutern Sie, wie etwaige Gewinne der Joint Venture V.O.S. in Tschechien und in
Deutschland steuerlich auf Basis des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens zu
berücksichtigen sind.

Re: Joint Venture als Betriebsstätte?

Verfasst: 18. Jun 2019, 09:52
von lidamawa
Hallo,
derzeit sitzen wir ebenfalls im Modul internationale Besteuerung an einem identischen Fall.
Wir wären sehr dankbar, wenn ihr euch bezüglich der Problemstellung bei uns melden würdet.