Steuern bei Geschäftsaufgabe und Objektvererbung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Greg85
Beiträge: 1
Registriert: 28. Nov 2013, 20:46

Steuern bei Geschäftsaufgabe und Objektvererbung

Beitrag von Greg85 »

Guten Tag liebe Forengemeinschaft,

ich bin ganz neu hier und habe auch gleich ein etwas umfassenderes fiktives Problem.
Kurz zu meiner Person, ich habe mit Jura nicht viel zutun, bin eher Hobbymäßig interessiert und komme aus dem Baugewerbe.
Aber etwas wissen über rechte macht ja nicht dumm und erweiter den Geist

Hier mal zu meinem theoretischen Fall:

Eine Kombination aus Steuerrecht, Erbrecht, Geschäftsaufgabe

Ausgangssituation
Ein 70% schwerbeschädigter Mann mittleren Alters sagen wir 54Jahre hat einen seit 5 Jahren ruhenden Einzelhandelsbetrieb (Kaufhaus) mit privater Haftung. Ein Verkauf der Kaufhausimmobilie ist nicht möglich, da kein Käufer zufinden ist.

Zusätzlich sagen wir Grundschuldeintragung auf dem Objekt liegen vor: 250.000€ Grundschuld von der EheFrau

Problem
Stellen wir uns vor, das Objekt möchte umgenutzt werden. Dafür sollte es in den Privatbesitz übernommen und das Geschäft komplett aufgegeben werden.
Zusätzlich hat der Besitzer einen Sohn, dem er dieses Vererben/Überschreiben will, damit er diese Umnutzung durchführt.
Hierbei soll die Steuergünstigstelösung gefunden werden.
Die Umnutzung wird in eine AltersWohnimmobilie (Mehrfamilienhaus) mit kfw-förderung vollzogen.

Objektdaten
Objektwert: zwischen 200.000 - 1.500.000 € (je Schätzer und Schätzverfahren)
Sagen wir ein identisches Nachbarobjekt wird offiziell für 170.000€ angeboten und findet keinen Käufer

Steuervariante 1
Das Objekt wird möglichst gering geschätzt sagen wir 220.000€
und nach dem 55 Lebensjahr in den Privatbesitz übernommen.
Es gibt noch eine Abschreibung von 85.000€
220.000 - 85.000 = 135.000€ Veräußerungsgewinn
135.000 - 45.000 (Freibetrag ab 55.) = 90.000 zu versteuernde Gewinn
Ab 55.Jahre würde ein ermäßigter Steuersatz gelten, heißt also 56% des durchschnittlichen Steuersatzen.

--> 90.000€ * (persönlicher Steuersatz*56%)= zu zahlene Steuer
Das Objekt würde dann an den Sohn via 10Jahre (400.000 Freibetrag) vererbt.

Das ist meine leihenhafte Lösung dieser Aufgabe.

Aber ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn hier im Forum noch jemand eine andere vl noch geringe Steuerlösung findet, oder vl auch eine gleichwertige bei der man nicht 1 Jahr warten muss bis man 55.Jahre ist.

Vl gibt es auch eine Lösung dem Sohn das Objekt direkt zu vererben, aus dem Geschäft herraus.

Ich bin wirklich sehr gespannt, welche Möglichkeiten Ihr für dieses fiktive Problem seht.

Falls noch mehr Informationen benötigt werden einfach Fragen.

Vielen Dank
Grüße Greg
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