Erbschaftssteuer für Unternehmen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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marcoparko
Beiträge: 23
Registriert: 16. Aug 2012, 13:00

Erbschaftssteuer für Unternehmen

Beitrag von marcoparko »

Gegen Ende dieses Jahres wird ein Urteil erwartet, dass das Erbschaftssteuergesetz ändern könnte.
Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden ob es möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt.
Demnach könnte der Artikel 3 Abs. 1 (Gleichstellungssatz) dazu führen, dass Erbschaftswerte aus Unternehmen und Betrieben beteuert werden wie private Erbschaften.
Interessant ist, dass es bereits einen Lösungsansatz gibt, der erstaunlicherweise kaum Anwendung findet.
So besagt § 28 ErbStG, dass eine Stundung der auf betriebliche Vermögenswerte anfallenden Steuern auf zehn Jahre möglich sei. Als Grundlage gilt nur, dass der Erbe nachweisen muss, dass die Stundung unausweichlich zur Fortführung des Betriebs ist. Greift das Bundesverfassungsgericht diesen Passus auf und erklärt gleichermaßen die teils bis zu 100 Prozent reichenden steuerlichen Vergünstigungen, wäre die Gleichstellung erneut sichergestellt.
Quelle ist die http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber ... 1277523510

Auch wenn das Gericht anders entscheiden sollte, sorgt das Thema auch in der Bevölkerung immer wieder für Gersprächsstoff. Oftmals wird die Meinung vertreten, dass auf Erbschaften keine Steuern erhoben werden sollten, weil sie zu "Lebzeiten" bereits versteuert wurden.

Im Artikel ist ebenfalls zu lesen, dass Kevin Roblick, Partner bei RTC-Schütte (http://www.rtc-schuette.de/) die Ansicht vertritt, in naher Zukunft weiter zu gebende Unternehmen, jetzt zu vererben. Besonders wenn die Vermögenswerte den aktuellen Vergünstigungen unterliegen.

Gruß
Norbert
Beiträge: 10
Registriert: 7. Nov 2013, 12:27

Re: Erbschaftssteuer für Unternehmen

Beitrag von Norbert »

Guter Artikel, habe ich eben mal durchgelesen. Allerdings hat mich der Abschnitt am Ende etwas verwirrt.
So besagt § 28 ErbStG, dass eine Stundung der auf betriebliche Vermögenswerte anfallenden Steuern auf zehn Jahre möglich sei.
Das bedeutet, dass die Erbschaftssteuer, die sie nicht zahlen müssen aufgeschoben werden kann?
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