Hallo zusammen,
keine Ahnung, ob ich in dieser Rubrik überhaupt richtig bin. Egal, vielleicht kann mir trotzdem jemand meine Frage beantworten.
Habe gelesen, dass es für kleinere Unternehmen zusätzlich zur linearen Abschreibung auch eine Sonderabschreibung geben soll.
Weiß jemand, wie hoch die ist und für welche Betriebe bzw. für welches Betriebsvermögen (Höhe) das zutrifft
Danke vorab
Ratatouille
Sonderabschreibungen
Re: Sonderabschreibungen
Hallo,
durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe neu geregelt worden. Für alle neuen beweglichen Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt worden sind, gilt noch die alte Regelung. (Du kannst die alte Regelung in Wirtschafs-Wiki nachlesen)
Sonderabschreibung in Höhe von 20 %;
nach Wahl verteilt auf 5 Jahre neben der linearen oder degressiven Abschreibung bewegliche Wirtschaftsgüter und Kfz.
durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe neu geregelt worden. Für alle neuen beweglichen Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt worden sind, gilt noch die alte Regelung. (Du kannst die alte Regelung in Wirtschafs-Wiki nachlesen)
Sonderabschreibung in Höhe von 20 %;
nach Wahl verteilt auf 5 Jahre neben der linearen oder degressiven Abschreibung bewegliche Wirtschaftsgüter und Kfz.