Hallo zusammen und guten Abend,
Folgender Fall:
Einzelunternehmer H. wandelt nach 6 Jahren Entwicklungsarbeit ohne Bezahlung und Urlaub sein Einzelunternehmen in eine GmbH um, da nun erste Umsätze erfolgen. Vertraglich legt er fest, dass die entgangenen 150 Urlaubstage nicht verfallen, sondern in die GmbH übergehen und einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.
Bei einer späteren Steuerprüfung will das Finanzamt diese Urlaubsansprüche nicht anerkennen und argumentiert, ein Einzelunternehmer ist im Gegensatz eines GmbH-Geschäftsführer kein Angestellter und hat keine Urlaubsansprüche.
So etwas scheint wohl selten zu sein, da ich hierzu keine Informationen im Netz oder in Foren dazu finde.
Hat jemand eine Idee dazu, wie man sich hier gegenüber dem Findnzamt durchsetzen kann.
Vielen Dank für Anregungen
Henna