Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Gründung einer GmbH mit zwei Geschäftsführern. Wir wollen uns die Möglichkeit wahren, uns ein Minijob Gehalt als Geschäftsführer auszahlen zu lassen. Wir haben erfahren, dass dies in einer Konstellation in der beide Gesellschafter jeweils 50% der Anteile besitzen wohl nicht möglich sei. Müssen die Anteile also wirklich geringer als 50% sein und ist es dadurch erforderlich einen dritten Gesellschafter einzuberufen, nur um sich oben genannte Möglichkeit offen zu halten? Oder gibt es dahingehend keine Einschränkungen?
Ich freue mich auf eure Antworten und lasse schonmal ein Danke da.
Viele Grüße
Tafal
GmbH Gründungsfrage
Re: GmbH Gründungsfrage
Quelle?Wir haben erfahren, dass dies in einer Konstellation in der beide Gesellschafter jeweils 50% der Anteile besitzen wohl nicht möglich sei.
Re: GmbH Gründungsfrage
Hallo und danke für die Antwort,
hier die Quelle: https://msa.de/kanzlei/steuertipps/details/gesellschafter-geschaeftsfuehrer-und-lohnsteuerpauschalierung-bei-minijobs
VG