Hallo zusammen,
ich bin auf einer Seite auf den Hinweis gestoßen, dass Firmenwagen nach 4 bis 6 Jahren durch den Arbeitnehmer zum Buchwert übernommen werden können. Der Buchwert für ein Auto nach 6 Jahren ist ja quasi nichts mehr, da das Auto komplett abgeschrieben ist. Ist das wirklich so möglich wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde und auch bei allen Mitarbeitern so vereinbart wird?
Das hier ist die Seite.
https://gmbh-gf.de/firmenwagen-schnaeppchen-vereinbaren-sie-uebernahme-zum-buchwert/
Viele Grüße
Peter
Firmenwagen zum Buchwert vertraglich vereinbart entnehmen?
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Re: Firmenwagen zum Buchwert vertraglich vereinbart entnehmen?
Wenn die Wörter "GmbH und "Entnahme" in einem Satz verwendet werden, kann man dem Autor nur dazu raten, seine Berufswahl zu überdenken.
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Re: Firmenwagen zum Buchwert vertraglich vereinbart entnehmen?
Mich hat auch gewundert, dass man nirgends gleichlautende Infos findet was sehr skeptisch macht. Den Wagen nach 6 Jahren an den Mitarbeiter verkaufen ist ja an sich möglich zu einem realistischen Wert. Oder halt überlassen und als geldwerten Vorteil verbuchen.