Firmenwagen zum Buchwert vertraglich vereinbart entnehmen?
Verfasst: 29. Dez 2021, 15:30
Hallo zusammen,
ich bin auf einer Seite auf den Hinweis gestoßen, dass Firmenwagen nach 4 bis 6 Jahren durch den Arbeitnehmer zum Buchwert übernommen werden können. Der Buchwert für ein Auto nach 6 Jahren ist ja quasi nichts mehr, da das Auto komplett abgeschrieben ist. Ist das wirklich so möglich wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde und auch bei allen Mitarbeitern so vereinbart wird?
Das hier ist die Seite.
https://gmbh-gf.de/firmenwagen-schnaeppchen-vereinbaren-sie-uebernahme-zum-buchwert/
Viele Grüße
Peter
ich bin auf einer Seite auf den Hinweis gestoßen, dass Firmenwagen nach 4 bis 6 Jahren durch den Arbeitnehmer zum Buchwert übernommen werden können. Der Buchwert für ein Auto nach 6 Jahren ist ja quasi nichts mehr, da das Auto komplett abgeschrieben ist. Ist das wirklich so möglich wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde und auch bei allen Mitarbeitern so vereinbart wird?
Das hier ist die Seite.
https://gmbh-gf.de/firmenwagen-schnaeppchen-vereinbaren-sie-uebernahme-zum-buchwert/
Viele Grüße
Peter