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Ja.Nun wollte ich fragen ob es generell möglich ist als Kleingewerbebetreibende ein Laptop steuerlich abzusetzen und ob dies auch geht wenn meine Ausgaben im ersten Jahr die Einnahmen übersteigen werden.
Erst Maßnahme wäre wohl, einen Laptop zu kaufen, der die notwendigen Anforderungen erfüllt. Falls Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen (sollte bei Neuware vom Händler das geringste Problem sein).Falls es möglich wäre, wie müsste ich vorgehen und was hätte ich beim Kauf etc. zu beachten...
Das FA "erstattet" (auch nicht teilweise) die Anschaffungskosten. Ihre Einkünfte werden mit denen des Ehemannes zusammen gerechnet, davon gehen Sonderausgaben usw. ab und am Ende steht das zu versteuernde Einkommen. Daraus wird die Steuer berechnet....und in welcher Höhe wäre eine Erstattung möglich?
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