Definition des Begriffs "Einnahmen"
Verfasst: 29. Mär 2021, 00:26
Guten Tag,
ich wundere mich über den folgenden Sachverhalt: In § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG heißt es, dass Einnahmen alle Güter sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Diese Einkunftsarten sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG.
Was ist jedoch mit den drei anderen Einkunftsarten (Nr. 1 bis 3), also Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit? Gilt für diese die Definition der Einnahmen nicht? Wenn doch, wo ist dies im Gesetz zu finden?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße,
Patrick
ich wundere mich über den folgenden Sachverhalt: In § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG heißt es, dass Einnahmen alle Güter sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Diese Einkunftsarten sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG.
Was ist jedoch mit den drei anderen Einkunftsarten (Nr. 1 bis 3), also Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit? Gilt für diese die Definition der Einnahmen nicht? Wenn doch, wo ist dies im Gesetz zu finden?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße,
Patrick