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Definition des Begriffs "Einnahmen"

Verfasst: 29. Mär 2021, 00:26
von patrick219
Guten Tag,

ich wundere mich über den folgenden Sachverhalt: In § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG heißt es, dass Einnahmen alle Güter sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Diese Einkunftsarten sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG.

Was ist jedoch mit den drei anderen Einkunftsarten (Nr. 1 bis 3), also Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit? Gilt für diese die Definition der Einnahmen nicht? Wenn doch, wo ist dies im Gesetz zu finden?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

Viele Grüße,
Patrick

Re: Definition des Begriffs "Einnahmen"

Verfasst: 29. Mär 2021, 08:26
von taxpert
Bei den Einkünften nach §2 Abs.1 Nr.4 -7 EStG handelt es sich um die sogenannten Überschusseinkünfte. Hier sind die Einkünfte durch Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Wk zu ermitteln, §2 Abs.2 Nr.2 EStG.

Bei den Einkünften nach §2 Abs.1 Nr.1-3 EStG handelt es sich um die Gewinneinkünfte! Hier ist der Gewinn zu ermitteln. Die Gewinnermittlung ist in den §§4-7k EStG und für LuF zusätzlich §13a EStG normiert. Dem Grundsatz nach wird der Gewinn im Wege des Betriebsvermögensvergleiches (BVV) festgestellt, §4 Abs.1 EStG. Hier sind Betriebseinnahme und -ausgaben qua Definition zunächst uninteressant. Die Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der doppelten Buchführung ist "nur" eine Überprüfung des Gewinns nach BVV!

Nur wenn die Gewinnermittlung ausnahmsweise nach §4 Abs.3 EStG erfolgt (Einnahme-Überschuss-Rechung), erfolgt steuerlich eine Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Hier existiert dann tatsächlich keine gesetzlich Normierung der Begriffe. Diese sind durch Auslegung durch den BFH und der Verwaltung bestimmt, die sich ander Gesamtgewinngleichhiet bei BVV und EÜR orientiert.

taxpert

Re: Definition des Begriffs "Einnahmen"

Verfasst: 30. Mär 2021, 23:38
von patrick219
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!