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Es entspricht zwar den Tatsachen, dass sich Einkünfte und Einkommen unterschiedlich definieren, die Begriffe werden an den genannten Stellen aber nicht synonym (=gleich) verwendet. An der einen Stelle hat der Gesetzgeber die Erklärungspflicht an den GdE geknüpft, an anderer Stelle die Steuerberechnung (wie auch sonst) an das zvE.Warum klingt hier Einkünfte und Einkommen synonym, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht?
Wenn die Voraussetzungen nach EStG/EStDV vorliegen oder das FA hierzu auffordert (§ 149 Abs. 1 AO)....ich habe eine kleine Frage dazu, ab wann man theoretisch eine Einkommensteuererklärung als Gewerbetreibender abgeben muss.
Und damit ist bei einem Gewerbetreibenden, der seiner Meldepflicht nach §138 AO nachgekommen ist, mit 100%-iger Sicherheit zu rechnen.das FA hierzu auffordert (§ 149 Abs. 1 AO)
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