Kosten von AG nicht komplett erstattet
Verfasst: 26. Jan 2021, 16:26
Hallo zusammen,
leider finde ich keine 100%tige Antwort auf meine Frage in der großen Suchmaschine. Nur dieses Thema wird langsam "lästig".
Ich bin Einzelunternehmer und mache von der Kleinunternehmerreglung gebrauch. Nun habe ich über ein Portal einen Auftrag gefunden (Fahrzeugüberführung), in welchem ein Auto von A -> nach B muss. Per Achse. Fahrzeuge habe ich "leer" erhalten, musste somit dass Fahrzeug 2x tanken (500KM Fahrtstrecke, 400 PS.. braucht viel Sprit, die Karre).
Tankbeleg 1: ~ 57€
Tankbeleg 2: ~ 20€
Nach Beendigung der Auftrages werden die Belege hochgeladen - und in Brutto / Netto ausgewiesen. Nun ist mir eines aufgefallen: Ich erhalte lediglich die NETTO Preise zurück. Also wenn jetzt bspw. der Tankbeleg 59,50€ Brutto ausweißt, bezahlt mir der AG lediglich 50€ Tankkosten. Ist dies so konform, sodass man dies durchgehen lassen kann?
Das Portal weißt bei Anmeldung als "Kleinunternehmer" lediglich darauf hin, dass "Nachteile im Bezug der Auslagenerstattung" entstehen. Begründung: Ich sei nicht Umsatzsteuerpflichtig und somit wird ausschließlich der Netto Betrag überwiesen, obwohl Brutto eingekauft
Passt dies so? Oder wird hier "Schmu" getrieben?
Grüße und lieben Dank!
leider finde ich keine 100%tige Antwort auf meine Frage in der großen Suchmaschine. Nur dieses Thema wird langsam "lästig".
Ich bin Einzelunternehmer und mache von der Kleinunternehmerreglung gebrauch. Nun habe ich über ein Portal einen Auftrag gefunden (Fahrzeugüberführung), in welchem ein Auto von A -> nach B muss. Per Achse. Fahrzeuge habe ich "leer" erhalten, musste somit dass Fahrzeug 2x tanken (500KM Fahrtstrecke, 400 PS.. braucht viel Sprit, die Karre).
Tankbeleg 1: ~ 57€
Tankbeleg 2: ~ 20€
Nach Beendigung der Auftrages werden die Belege hochgeladen - und in Brutto / Netto ausgewiesen. Nun ist mir eines aufgefallen: Ich erhalte lediglich die NETTO Preise zurück. Also wenn jetzt bspw. der Tankbeleg 59,50€ Brutto ausweißt, bezahlt mir der AG lediglich 50€ Tankkosten. Ist dies so konform, sodass man dies durchgehen lassen kann?
Das Portal weißt bei Anmeldung als "Kleinunternehmer" lediglich darauf hin, dass "Nachteile im Bezug der Auslagenerstattung" entstehen. Begründung: Ich sei nicht Umsatzsteuerpflichtig und somit wird ausschließlich der Netto Betrag überwiesen, obwohl Brutto eingekauft
Passt dies so? Oder wird hier "Schmu" getrieben?
Grüße und lieben Dank!