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Re: Höhe der steuern, Teilzeitjob und Nebengewerbe

Verfasst: 21. Okt 2020, 13:36
von muemmel
Da läuft vieles schief:
1. Eine solche Selbständigkeit nennt man schlicht "Scheinselbständigkeit" - die führt früher oder später zu Problemen.
2. Steuerklasse 4 kann man nicht "bis zur Scheidung" haben. Im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr hat man in Klasse 1 oder 2 zu wechseln. Beispiel: Trennt man sich im Oktober 2020, verliert man zum 01.01.2020 den Anspruch auf die Klassen 3, 4 und 5. Geschieden ist man da in der Regel noch nicht.
3. Dass die Kombination 4/6 üblicherweise zu Steuernachzahlungen führt, scheint Ihnen ebenfalls nicht bekannt zu sein - mit der monatlichen Lohnsteuer ist mitnichten "alles erledigt". Dasselbe gilt auch für 2/6.

Re: Höhe der steuern, Teilzeitjob und Nebengewerbe

Verfasst: 21. Okt 2020, 16:03
von Sonnenschein123
Das zweite Arbeitsverhältnis ist automatisch in klasse 6 gerutscht. Habe nochmal Rücksprache mit dem finanzamt gehalten, alles in Ordnung soweit.
Und laut Steuerbüro meines Mannes könnte man sich im trennungsjahr sowohl getrennt als auch noch einmal gemeinsam veranlagen.
Also müsste 4/4 dann noch völlig legitim sein.

Aber mein eigentliches Anliegen bezieht sich ja auf das Nebengewerbe, was ich beabsichtige, zu gründen.
Bzw was ich bei 300 Euro Netto zuverdienst abführen müsste.
Das hat meines Erachtens nach nichts mit einer Scheinselbstständigkeit zutun.
Wenn ich ein Gewerbe anmelde, arbeiten sachgemäß ausführe und dafür eine Rechnung stelle, wo liegt dann der Fehler?
Gibt doch sehr viele Leute die sich neben ihren Voll- oder Teilzeitjob nebengewerblich etwas dazu verdienen.
Ist doch auch ordnungsgemäß und legitim, solange alles sachgemäß angemeldet ist.
Verstehe also nicht, wo der Fehler liegt?

Re: Höhe der steuern, Teilzeitjob und Nebengewerbe

Verfasst: 21. Okt 2020, 18:45
von muemmel
Scheinselbständig sind Sie, weil Sie nur EINEN Auftraggeber haben. Und das ist halt der Unterschied zwischen Ihnen und anderen Selbständigen... Da Sie ja im Übrigen beschlossen haben, mir nicht zu glauben, mache ich hier dann zu - Sie können ja stattdessen zu einem Steuerberater gehen. Der wird Ihnen für ordentliches Geld dasselbe sagen, aber dem glauben Sie dann hoffentlich...