Re: Höhe der steuern, Teilzeitjob und Nebengewerbe
Verfasst: 21. Okt 2020, 13:36
Da läuft vieles schief:
1. Eine solche Selbständigkeit nennt man schlicht "Scheinselbständigkeit" - die führt früher oder später zu Problemen.
2. Steuerklasse 4 kann man nicht "bis zur Scheidung" haben. Im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr hat man in Klasse 1 oder 2 zu wechseln. Beispiel: Trennt man sich im Oktober 2020, verliert man zum 01.01.2020 den Anspruch auf die Klassen 3, 4 und 5. Geschieden ist man da in der Regel noch nicht.
3. Dass die Kombination 4/6 üblicherweise zu Steuernachzahlungen führt, scheint Ihnen ebenfalls nicht bekannt zu sein - mit der monatlichen Lohnsteuer ist mitnichten "alles erledigt". Dasselbe gilt auch für 2/6.
1. Eine solche Selbständigkeit nennt man schlicht "Scheinselbständigkeit" - die führt früher oder später zu Problemen.
2. Steuerklasse 4 kann man nicht "bis zur Scheidung" haben. Im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr hat man in Klasse 1 oder 2 zu wechseln. Beispiel: Trennt man sich im Oktober 2020, verliert man zum 01.01.2020 den Anspruch auf die Klassen 3, 4 und 5. Geschieden ist man da in der Regel noch nicht.
3. Dass die Kombination 4/6 üblicherweise zu Steuernachzahlungen führt, scheint Ihnen ebenfalls nicht bekannt zu sein - mit der monatlichen Lohnsteuer ist mitnichten "alles erledigt". Dasselbe gilt auch für 2/6.