Beitragvon Sonnenschein123 » 21. Okt 2020, 16:03
Das zweite Arbeitsverhältnis ist automatisch in klasse 6 gerutscht. Habe nochmal Rücksprache mit dem finanzamt gehalten, alles in Ordnung soweit.
Und laut Steuerbüro meines Mannes könnte man sich im trennungsjahr sowohl getrennt als auch noch einmal gemeinsam veranlagen.
Also müsste 4/4 dann noch völlig legitim sein.
Aber mein eigentliches Anliegen bezieht sich ja auf das Nebengewerbe, was ich beabsichtige, zu gründen.
Bzw was ich bei 300 Euro Netto zuverdienst abführen müsste.
Das hat meines Erachtens nach nichts mit einer Scheinselbstständigkeit zutun.
Wenn ich ein Gewerbe anmelde, arbeiten sachgemäß ausführe und dafür eine Rechnung stelle, wo liegt dann der Fehler?
Gibt doch sehr viele Leute die sich neben ihren Voll- oder Teilzeitjob nebengewerblich etwas dazu verdienen.
Ist doch auch ordnungsgemäß und legitim, solange alles sachgemäß angemeldet ist.
Verstehe also nicht, wo der Fehler liegt?