Landwirtschaft - Eigenbewirtschaftung - Verpachtung - Hofübergabe

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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LW_Steuer
Beiträge: 3
Registriert: 12. Nov 2014, 15:14

Landwirtschaft - Eigenbewirtschaftung - Verpachtung - Hofübergabe

Beitrag von LW_Steuer »

Hallo

folgende Sachlage: Ein ehemaliger Landwirt im Nebenerwerb hatte seine Flächen etwa 20 Jahr vollständig verpachtet und möchte nun seine Landwirtschaft wieder reaktivieren. Dazu hat er bereits mehr als die Hälfte seiner Flächen aus der Verpachtung wieder herausgenommen, um sie selbst zu bewirtschaften.
Er hat nun auch größere Investitionen für seinen landwirtschaftlichen Betrieb getätigt und auch eine bauliche Erweiterung steht hier an. Zudem wollte er schrittweise die weiteren Flächen hinzunehmen.

Da er nun auch Rentner ist, möchte er den Hof samt der verpachteten und eigenbewirtschafteten Flächen bald an seinen Sohn übergeben.
Aktuell reichen die selbst bewirtschafteten Flächen von der Arbeit her aus und der Aufwuchs wird an Landwirte verkauft. Nach der baulichen Veränderung soll mit der Direktvermarktung begonnen werden.

Wäre es steuerlich sinnvoll / notwendig, dass er vor der Hofübergabe alle seine Flächen selbst bewirtschaftet, damit sie alle zur Landwirtschaft zählen? Oder zählen auch die verpachteten Flächen zur LW?
Gibt es hier steuerliche Fristen, wie lange man diese Flächen wieder selbst bewirtschaften muss? Oder muss es z.B. wirtschaftlich sinnvoll sein, diese Flächen auch selbst zu bewirtschaften? Dies ist aktuell eher schwierig, da die Pachteinnahmen ja inzwischen relativ hoch liegen und es somit schwierig ist, diesen risikolosen Gewinn zu übertreffen.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Landwirtschaft - Eigenbewirtschaftung - Verpachtung - Hofübergabe

Beitrag von Severina »

Wenn vor 20 Jahren im Rahmen der Verpachtung nicht auch die Betriebsaufgabe
erklärt wurde, waren alle Flächen die ganze Zeit über im Betriebsvermögen und
die alten Buchwerte gelten fort. Ein Hinweis wäre, ob die Einkünfte aus der Ver-
pachtung als Einkünfte aus LuF oder als Einkünfte aus VuV erklärt wurden - die
Erklärung als VuV-Einkünfte ersetzt aber NICHT die Betriebsaufgabeerklärung
(Schreiben an das Finanzamt: Hiermit gebe ich den Betrieb auf). SIE sind ggf. in
der Nachweispflicht für eine Betriebsaufgabe.

Was Sie da vorhaben, würde ich an Ihrer Stelle nicht ohne die Hilfe einer land-
wirtschaftlichen Buchstelle abwickeln (Steuerberater mit Zusatzqualifikation
für LuF), um böse Überraschungen zu vermeiden.
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