Guten Morgen,
folgendes Problem: letztes Jahr hat die Firma (Einzelunternehmen) in der ich als Mitarbeiter tätig bin einen Laptop gekauft und ihn mir zur Verfügung gestellt, damit ich von unterwegs arbeiten kann.
Ich verlasse bald das Unternehmen und möchte das Laptop kostenfrei behalten. Der Inhaber des Unternehmens ist damit einverstanden, allerdings ist noch unklar wie das steuerrechtlich funktionieren soll, da er über 7 Jahre abgeschrieben wird. Hat jemand eine Lösung für mich ?
LG
Arbeite Laptop nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten
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Re: Arbeite Laptop nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten
Die Überlassung des Laptops stellt eine LSt-pflichtige Einnahme dar bzw. Lohnaufwand beim ArbG.
taxpert
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Re: Arbeite Laptop nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten
berechnet sich das nach dem Restwert oder wie genau?
Re: Arbeite Laptop nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten
Der Restbuchwert stellt Lohnaufwand beim ArbG dar.§8 Abs.2 Satz 1 EStG hat geschrieben:Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen, §8 Abs.2 Satz 1 EStG
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Re: Arbeite Laptop nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten
und was ist wenn der Laptop äußerliche Beschädigungen aufweist? kann man zusätzlich zum Restbuchwert noch einen weiteren entsprechenden Betrag abziehen, so dass der Lohnaufwand bzw. die Lohnnebenkosten geringer werden?