Hallo,
ich bin noch ein ziemlicher Neuling bei Steuerthemen, folgendes Thema ist mir daher noch nicht ganz schlüssig.
Ich habe mir Privat ein Fahrzeug gekauft mit MwSt. Da ich allerdings Privat mit diesem Fahrzeug so nichts anfangen kann, müsste ich mir in nächster Zeit ein eigenes Unternehmen gründen um dieses zu vermarkten. Ich hätte natürlich auch schon vor dem Kauf ein Unternehmen gründen können, die MwSt. hätte ich ja aber trotzdem noch nicht absetzen können da ich ja noch keine Einnahmen habe.
-Ist es möglich, auch noch hinterher ein Unternehmen zu gründen und die Steuern abzusetzen, wenn ja, in welchem Zeitraum muss dies geschehen?
-Wäre es dann auch möglich das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuführen und die "Schulden" die ich bei mir selber habe, Steuerfrei abzuzahlen? Oder müssen darauf
auch MwSt gezahlt werden?
-Gäbe es ansonsten eine andere Möglichkeit die Steuern dafür zurück zu bekommen wenn ich das Fahrzeug im Privatbesitz belasse?
-Die Überlegung wäre, eine UG zu gründen und das Fahrzeug an diese UG zu vermieten, oder aber eine GmbH zu gründen und das Fahrzeug als Einlage in diese GmbH zu überführen(Komplett oder auch nur zum Teil)
Vielen Dank für eine Antwort im voraus
Gruß Flo
Umsatzsteuer bei Privat beschafften Fahrzeug-in Firma überführen
Re: Umsatzsteuer bei Privat beschafften Fahrzeug-in Firma überführen
Ich fürchte, das ist gründlich schiefgelaufen. Zunächst mal ist das hier
"die MwSt. hätte ich ja aber trotzdem noch nicht absetzen können da ich ja noch keine Einnahmen habe."
falsch. Das, was Sie da bezahlt haben, war nicht Mehrwertsteuer, sondern Vorsteuer, und die setzt man nicht ab (Das ist eine Begrifflichkeit, die zur Einkommensteuer gehört), sondern meldet sie als Unternehmer in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung an und bekommt sie dann ganz unabhängig von Einnahmen erstattet - was auch nur logisch ist. Jeder Unternehmer muss erst die Softeismaschine kaufen, bevor er damit Softeis herstellen und daraus Einnahmen generieren kann.
Um aber einen Vorsteuerabzug zu haben, muss ein Wirtschaftsgut sofort einem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, dass ist durch spätere Einlage nicht nachträglich, auch nicht über 15a UStG heilbar:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/optionsmoeglichkeiten-im-umsatzsteuerrecht-wie-sie-wahlr-21-zuordnung-zum-unternehmens-oder-privatvermoegen_idesk_PI20354_HI2279665.html
Sie brauchen dringend einen (Online-) Termin bei einem Steuerberater, der sich den gesamten Sachverhalt ansieht.
"die MwSt. hätte ich ja aber trotzdem noch nicht absetzen können da ich ja noch keine Einnahmen habe."
falsch. Das, was Sie da bezahlt haben, war nicht Mehrwertsteuer, sondern Vorsteuer, und die setzt man nicht ab (Das ist eine Begrifflichkeit, die zur Einkommensteuer gehört), sondern meldet sie als Unternehmer in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung an und bekommt sie dann ganz unabhängig von Einnahmen erstattet - was auch nur logisch ist. Jeder Unternehmer muss erst die Softeismaschine kaufen, bevor er damit Softeis herstellen und daraus Einnahmen generieren kann.
Um aber einen Vorsteuerabzug zu haben, muss ein Wirtschaftsgut sofort einem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, dass ist durch spätere Einlage nicht nachträglich, auch nicht über 15a UStG heilbar:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/optionsmoeglichkeiten-im-umsatzsteuerrecht-wie-sie-wahlr-21-zuordnung-zum-unternehmens-oder-privatvermoegen_idesk_PI20354_HI2279665.html
Sie brauchen dringend einen (Online-) Termin bei einem Steuerberater, der sich den gesamten Sachverhalt ansieht.
Re: Umsatzsteuer bei Privat beschafften Fahrzeug-in Firma überführen
Hallo,
vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Die Idee war schon erst das Fahrzeug privat zu kaufen, daher bin ich an keinen Steuerberater zur Hilfe ran getreten(was im Nachhinein doch besser gewesen wäre) Allerdings stellte sich dann erst später heraus das es doch etwas einfacher und bessere Möglichkeiten gäbe, wenn ich das ganze als Unternehmen "aufziehe".
Es ist zwar ärgerlich das sich dies im Nachhinein nicht mehr "gerade biegen lässt" aber für mich auch kein riesen Beinbruch.
Die Behördenwege sind gerade jetzt natürlich nicht so einfach. Wäre es denn dann noch möglich wenn ich jetzt eine Firma (bspw. UG) gründe, die weiteren Arbeiten durch Werkstatt etc. steuerlich abzusetzen? Und, wenn die weiteren Arbeiten sich doch noch in die länge zieht, steht dann das Finanzamt nach bspw. zwei Jahren nicht da und will dann die Steuern wieder zurück?
Und im Nachhinein gibt es ansonsten keinerlei Möglichkeit das doch noch so zu handhaben?
Edit: Eine Rechnung habe ich natürlich auch, allerdings auf mich privat ausgestellt
Danke
Gruß Flo
vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Die Idee war schon erst das Fahrzeug privat zu kaufen, daher bin ich an keinen Steuerberater zur Hilfe ran getreten(was im Nachhinein doch besser gewesen wäre) Allerdings stellte sich dann erst später heraus das es doch etwas einfacher und bessere Möglichkeiten gäbe, wenn ich das ganze als Unternehmen "aufziehe".
Es ist zwar ärgerlich das sich dies im Nachhinein nicht mehr "gerade biegen lässt" aber für mich auch kein riesen Beinbruch.
Die Behördenwege sind gerade jetzt natürlich nicht so einfach. Wäre es denn dann noch möglich wenn ich jetzt eine Firma (bspw. UG) gründe, die weiteren Arbeiten durch Werkstatt etc. steuerlich abzusetzen? Und, wenn die weiteren Arbeiten sich doch noch in die länge zieht, steht dann das Finanzamt nach bspw. zwei Jahren nicht da und will dann die Steuern wieder zurück?
Und im Nachhinein gibt es ansonsten keinerlei Möglichkeit das doch noch so zu handhaben?
Edit: Eine Rechnung habe ich natürlich auch, allerdings auf mich privat ausgestellt
Danke
Gruß Flo
Re: Umsatzsteuer bei Privat beschafften Fahrzeug-in Firma überführen
Hallo,
ich muss noch dazu ergänzen, vor dem Kauf habe ich mich natürlich schon mit den Gesellschaftsformen und einer Gründung beschäftigt. Allerdings hat zu diesem Zeitpunkt und zum Zeitpunkt des Kaufes eine Gesellschaftsform keinen Sinn ergeben. Da ich den Betrieb später nur neben meinem Hauptberuf betreiben werde, kommt eher ein Kleingewerbe in Frage. Auch nach wie vor entdecke ich eher Vorteile erstmal das Fahrzeug im Privatbesitz zu belassen. Nur ist nun das Thema noch einmal mit dem Vorsteuerabzug aufgekommen und da doch noch ein paar Kosten bzgl. Wartung, Instandhaltung auf mich zu kommen würde, wurde das Thema einer UG wieder interessanter. Natürlich würde ich durch den Vorsteuerabzug einiges an Geld sparen, andererseits würden mir an anderer Stelle wiederum eventuell Kosten entstehen. Sind den Reperaturen für das Fahrzeug auch Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht?
Auf alle Fälle werde ich mich mit einem Steuerberater zusammen setzen. Eventuell hättet ihr aber doch noch eine Antwort im voraus auf diese Frage?
Vielen Dank
Gruß Flo
ich muss noch dazu ergänzen, vor dem Kauf habe ich mich natürlich schon mit den Gesellschaftsformen und einer Gründung beschäftigt. Allerdings hat zu diesem Zeitpunkt und zum Zeitpunkt des Kaufes eine Gesellschaftsform keinen Sinn ergeben. Da ich den Betrieb später nur neben meinem Hauptberuf betreiben werde, kommt eher ein Kleingewerbe in Frage. Auch nach wie vor entdecke ich eher Vorteile erstmal das Fahrzeug im Privatbesitz zu belassen. Nur ist nun das Thema noch einmal mit dem Vorsteuerabzug aufgekommen und da doch noch ein paar Kosten bzgl. Wartung, Instandhaltung auf mich zu kommen würde, wurde das Thema einer UG wieder interessanter. Natürlich würde ich durch den Vorsteuerabzug einiges an Geld sparen, andererseits würden mir an anderer Stelle wiederum eventuell Kosten entstehen. Sind den Reperaturen für das Fahrzeug auch Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht?
Auf alle Fälle werde ich mich mit einem Steuerberater zusammen setzen. Eventuell hättet ihr aber doch noch eine Antwort im voraus auf diese Frage?
Vielen Dank
Gruß Flo
Re: Umsatzsteuer bei Privat beschafften Fahrzeug-in Firma überführen
Ein halbes Fahrzeug kann man nicht einlegen...Die Überlegung wäre, eine UG zu gründen und das Fahrzeug an diese UG zu vermieten, oder aber eine GmbH zu gründen und das Fahrzeug als Einlage in diese GmbH zu überführen(Komplett oder auch nur zum Teil)
Der Vorsteuerabzug richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen.
Die Vermietung von beweglichen WG ist steuerpflichtig und ermöglicht den Vorsteuerabzug, es sei denn, man nimmt die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch.
Gehört das Fahrzeug der UG, gelten auch dort die allgemeinen Grundsätze, Wenn die Ausgangsumsätze der UG den Vorsteuerabzug ermöglichen, gilt das auch für laufende Kosten des Kfz.
Re: Umsatzsteuer bei Privat beschafften Fahrzeug-in Firma überführen
Hallo,
Danke für Deine Antwort. Bei eigenen Recherchen bin ich noch auf folgenden Punkt gestoßen, das ein Fahrzeug auch später, trotz Privatbesitz, Vorsteuerabzugsberechtigt ist wenn dieses zu mindestens 10% Unternehmerisch genutzt wird. Dies wäre bei mir definitiv der Fall.
Diese Informationen habe ich aus diesem Artikel:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/vorsteuerabzug-spielregeln-fuer-privat-pkw/150/9710/240141
Also hätte ich die Möglichkeit, noch jetzt ein Unternehmen zu gründen, bis zum 31.05.21 Das Fahrzeug diesem Unternehmen zuzuordnen und könnte somit den Vorteuerabzug geltend machen.
Ich denke mal das wolltest du mir damit auch sagen? Das könnte doch so machbar sein, so lang dass ganze auch für Maschinen gilt.
Dankeschön
Gruß Flo
Danke für Deine Antwort. Bei eigenen Recherchen bin ich noch auf folgenden Punkt gestoßen, das ein Fahrzeug auch später, trotz Privatbesitz, Vorsteuerabzugsberechtigt ist wenn dieses zu mindestens 10% Unternehmerisch genutzt wird. Dies wäre bei mir definitiv der Fall.
Diese Informationen habe ich aus diesem Artikel:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/vorsteuerabzug-spielregeln-fuer-privat-pkw/150/9710/240141
Also hätte ich die Möglichkeit, noch jetzt ein Unternehmen zu gründen, bis zum 31.05.21 Das Fahrzeug diesem Unternehmen zuzuordnen und könnte somit den Vorteuerabzug geltend machen.
Ich denke mal das wolltest du mir damit auch sagen? Das könnte doch so machbar sein, so lang dass ganze auch für Maschinen gilt.
Dankeschön
Gruß Flo