Nutzung privater PKW als angestellter und selbstständiger

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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weisnichtwelchen
Beiträge: 3
Registriert: 25. Sep 2019, 12:49

Nutzung privater PKW als angestellter und selbstständiger

Beitrag von weisnichtwelchen »

Hallo Zusammen,

bisher habe ich ein PKW privat für Fahrten zur nichtselbstständiger Arbeit (als Angestellter) genutzt.
Nun habe ich ein Nebengewerbe (selbstständig) und nutze das Auto für mein Nebengewerbe.

Folgende Fahrten habe ich voraussichtlich
Privat ca. 3.000km,
nicht-selbstständigen Arbeit: ca. 12.000km (hin und zurück)
selbstständige Arbeit: ca. 14.000km.
Versicherung, Steuern und Reparaturen: ca. €1.000,-
Tankbelege: ca €1300,-

Zählen die Fahrten zum Arbeitgeber als Privatfahrten? Wenn ja dann liegte ich noch unter der 50% Grenze und kann die Kilometerpauschale ansetzen.

Ich möchte die 1% Regelung vermeiden.
Kann ich in diesem Fall die Kilometerpauschale ansetzen oder sollte ich eher ein Fahrtenbuch führen.

Vielen Dank
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Nutzung privater PKW als angestellter und selbstständiger

Beitrag von taxpert »

weisnichtwelchen hat geschrieben: Zählen die Fahrten zum Arbeitgeber als Privatfahrten?
Für die Beurteilung, ob das Kfz notwendiges BV darstellt, ja!
weisnichtwelchen hat geschrieben: Wenn ja dann liegte ich noch unter der 50% Grenze und kann die Kilometerpauschale ansetzen.
Wenn die Zahlen nicht nur voraussichtlich, sondern auch tatsächlich so sind, ja!
weisnichtwelchen hat geschrieben: Kann ich in diesem Fall die Kilometerpauschale ansetzen oder sollte ich eher ein Fahrtenbuch führen.
Grundsätzlich am besten beides!

Ob die jetzt voraussichtlichen Zahlen am Jahresende auch tatsächlich so zutreffen, kann man erst nach Ablauf des Jahres sagen! Dabei werden die betrieblich gefahrenen km in doppelter Hinsicht im Fokus einen wahrscheinlich genaueren Prüfung stehen.

Zum einen wird es um die tatsächliche Zuordnung zum notwendigen BV oder nicht gehen, den die bisher geschätzte Nutzung liegt doch verdammt nahe an der 50%-Marke! Zum anderen sind 14.000 km aus betrieblichen Gründen neben einer nichtselbständigen Tätigkeit schon eine ziemliche Hausnummer, bei der das FA jedes Recht hat, sich diese in geeigneter Form nachweisen zu lassen! Also zumindest genaue (fahrtenbuchähnliche) Aufzeichnungen über die betrieblichen Fahrten führen, möglichst entsprechende Belege aufbewahren, etc. Nennt man Beweisvorsorge!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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