Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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beduw
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Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von beduw »

Ich habe eine Softwarefirma. Wir schreiben und verkaufen Software. So steht das auch in unserer GmbH Gewerbeanmeldung. Gewinne bislang 6stellig.
Da das Geschäft dieser Sparte (aus bestimmten Gründen) aber ausläuft, haben wir bereits 2017 entschieden uns breiter aufzustellen und im Bereich CNC-Dienste, 3D Druck, Laserschnitt und Gravur sowie Werkzeugbau aktiv zu werden. Diverse Prototypen und Produkte sind bereits entstanden und seit ca. 6 Monaten verkaufen wir auf eBay und Amazon auch die ersten Tools.

Wir sind übrigens 2 Geschäftsführer und keine weiteren Mitarbeiter. Ich bin alleiniger Gesellschafter und es gibt auch einen Gesellschafterbeschluss aus 2016, dass wir uns breiter aufstellen wollen und die notwendigen Schritte (Maschinen, Weiterbildungen, marktrecherchen .. etc.) einzuleiten sind.

Als wir die Entscheidung getroffen haben, uns breiter aufzustellen, habe ich meinen damaligen Steuerbereter auch angeschrieben und gefragt, ob wir am "Unternehmensgegenstand" in der Gewerbeanmeldung was ändern müssen? Er sagte, dass dies aus steuerlicher Sicht keinen Unterschied macht, lediglich bei Haftungsfragen wäre dies relevant.

Nun, da wir damals auch noch keine Verkäufe tätigten, habe ich mich auf diese Aussage verlassen. In 2019 haben wir dann aber mit den ersten Testverkäufen begonnen und ich war der Meinung, dass es auch für den Endkunden besser ist, wenn wir nun doch den Unternehmensgegenstand in der Anmeldung erweitern. Also Notartermin gemacht und viel Geld bezahlt und fertig.

Jetzt aber kommt es:
Wir haben eine Betriebsprüfung vom Finanzamt. Jahre 2017 - 2019
Der Betriebsprüfer hat nichts, aber auch gar nichts finden können. Da er aber ja nicht mit leeren Händen die Prüfung abschließen kann (wäre ja peinlich) ist er auf die Idee gekommen, meine Investitionen in 2017 für meine neuen Maschinen der neuen Sparte (3D-Drucker, CNC Drehmaschine, Laser, Hobel, Bandsäge etc.) einfach als "nicht zulässige Betriebsausgaben" zu streichen.

Wie bitte? Nicht zulässige Betriebsausgaben?
Ich fragte ihn, ob er an der Notwendigkeit der Maschinen auf Grund der geschäftlichen Situation Zweifel hat. Seine Antwort: Nein, aber Sie haben ja in 2017 in Ihrer Gewerbeanmeldung nur "Softwareentwicklung und Vertrieb" stehen gehabt und dies erst 2019 geändert. Deshalb ist das keine zulässige Betriebsausgabe. Summe zusammen etwa 40 T€.

Ich glaube ich Spinne ....

Das würde ja bedeuten, dass alle Anlagegüter und Maschinen meiner (und auch aller anderen GmbHs) nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden würden, wenn diese vom "Unternehmensgegenstand" in der Gewerbeanmeldung auch "abgedeckt" sind. Das ist doch fast nie der Fall.

Das habe ich auch noch nie gehört. Auch mein neuer Steuerberater ist hinten übergekippt und hat gleich Kontakt zu Kollegen seiner Branche aufgenommen. Keiner hatte bisher von so einer Regelung gehört und keiner kennt entsprechende Gesetzesquellen oder gar Urteile dbzgl.

Ich hoffe hier kann mit jemand helfen, denn andernfalls werden wir auf jeden Fall klagen, wenn nötig bis zum BFH.
Kann doch echt nicht wahr sein.

Übrigens müsste ich meinen Verkauf der neuen Tools dann auch sofort abbrechen, weil ich die Maschinen, die ich für den Bau nutze und benötige ja quasi nicht mehr im Unternehmen besitze. Wer übernimmt denn dann die entgangenen Verkaufserlöse, die durch den notwendigen Verkaufsstopp entstehen?

Und wenn ich die Sache dann weiterdenke, dürfte ich ja auch alle Einnahmen, die ich mit meiner "Softwarefirma" in den letzten Jahren generiert habe, die nicht in direktem Zusammenhang mit "Softwareentwicklung und Verkauf" stehen nicht mehr als Betriebseinnahmen angeben (Super!), beispielsweise "Schulungen und Support". Das hat nämlich nix mit "Entwicklung + Vertrieb" zu tun .... Aber ich denke, da sieht der Prüfer das dann doch wieder gaaaanz anderes. Ich werde ihn mal fragen. Könnte interessant werden.
Tom998
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von Tom998 »

... einfach als "nicht zulässige Betriebsausgaben" zu streichen.
Es gibt keine "nicht zulässigen Betriebsausgaben". Es gibt nur "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben", die sind allerdings in den einschlägigen Gesetzen abschließend aufgezählt. Abschreibungen der Maschinen der neuen Sparte (3D-Drucker, CNC Drehmaschine, Laser, Hobel, Bandsäge etc.) finden Sie dort nicht, schauen Sie erst gar nicht nach. Es könnte nur der Fall eintreten (wozu der Sachverhalt aber rein gar nichts hergibt), dass die GmbH ein Verlustgeschäft nur im Interesse des Gesellschafters unterhält. Aber selbst dann lägen verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht "nicht zulässige Betriebsausgaben" vor.
Keiner hatte bisher von so einer Regelung gehört und keiner kennt entsprechende Gesetzesquellen oder gar Urteile dbzgl.
Dürfte daran liegen, dass es keine gibt.
Ich hoffe hier kann mit jemand helfen, denn andernfalls werden wir auf jeden Fall klagen, wenn nötig bis zum BFH.
Das sollte eigentlich jeder halbwegs talentierte Steuerberater alleine hinbekommen.
Gratulieren Sie dem Prüfer zu seiner neuen Erfindung der "nicht zulässigen Betriebsausgaben" und lassen Sie den StB den Rest erledigen.
beduw
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von beduw »

Oh sorry, ja natürlich meinte der „verdeckte Gewinnausschüttung“. Hatte es nur falsch wiedergegeben. War für mich jetzt auch nicht relevant, da es im Grunde nur um die Frage geht; Kann er mir die Investitionen raus nehmen und daraus eine vGa machen oder ist das eher unwahrscheinlich in Anbetracht der Fakten.
Tom998
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von Tom998 »

In dem Fall könnte eine vGA nur vorliegen, wenn eine Verlusttätigkeit im Interesse des Gesellschafters unterhalten wird. Anlaufverluste reichen für die Annahme einer vGA nicht aus, die Tätigkeit muss "an sich" schon ungeeignet sein, Gewinne zu erzielen. Auch der erst später erweiterte Gesellschaftszweck reicht für die Annahme einer vGA nichts aus, wenn die Tätigkeit grundsätzlich geeignet ist, positive Ergebnisse zu erzielen.
beduw
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von beduw »

Okay. Danke für das Feedback. Das beruhigt mich erstmal etwas.
Aktuell lässt der Prüfer den Vorgang "im Hause" von den Juristen prüfen, weil er offenbar selbst nicht so richtig weiß, ob er mit seinem Plan erfolg haben wird.
Erinnert mich total an Hexenjagd. Unglaublich, was man sich gefallen lassen muss.

Das verrückte ist ja, dass er am Bedarf der Maschinen gar nicht (mehr) zweifelt, sondern das er den "Unternehmensgegenstand" in der Anmeldung als Formfehler betrachtet, der die Erweiterung der Firmentätigkeit und damit den Kauf der hierfür notwendigen Maschinen ausschließen soll.
beduw
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von beduw »

Echt krass. Heute habe ich, nachdem der Prüfer bereits das 3. Mal während meiner Prüfung im Urlaub war, über meinen Steuerberater die Info erhalten, dass das Finanzamt sich zu Folgendem entschlossen hat:

wir haben uns für eine vGA Lösung für alle WG entschlossen, für die eine private, auf das Gesellschaftsverhältnis beruhende, Nutzung möglich ist.
Sie erhalten die Feststellungen dann schriftlich.

Ich musste mich erstmal hinsetzen.
Was bitte soll das bedeuten? Mein StBera war auch erstmal fassungslos.
Tom998
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von Tom998 »

Die GmbH hat die Wirtschaftsgüter gekauft und bezahlt, der Prüfer ist allerdings der Ansicht, dass diese nur oder überwiegend vom Gesellschafter für irgendwelche privaten Zwecke genutzt werden. Die Begründung mit einer "möglichen" privaten Nutzung halte ich aber für schwach, wenn es keine tatsächlichen Anhaltspunkte oder einen Anscheinsbeweis für eine private Nutzung gibt (wie bei einem PKW immer von einer privaten Mitnutzung ausgegangen werden kann). Wie der Prüfer zu dieser Erkenntnis gelangt ist, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen. Wenn man den Eingangsbeitrag als zutreffend unterstellt, ist die Sicht des Prüfers recht lebensfremd.

Warten Sie erstmal ab, führen Sie eine Schlussbesprechung durch, dann sehen Sie, ob das FA das durchziehen will. Wenn keine Einigung zu erzielen ist, kommen irgendwann der Bericht und geänderte Steuerbescheide, die man dann anfechten kann. Dann ist die Rechtsbehelfsstelle des FA mit im Boot.
beduw
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Re: Betriebsprüfung | Streichung meiner gekauften Maschinen

Beitrag von beduw »

Hi Tom. Danke für dein Feedback.
Lebensfremd ist das richtige Wort. Der Herr versucht sich seit Wochen irgendetwas aus den Fingern zu saugen und zusammenzukonstruieren. Das glaubt kein Mensch. Der hat sich sogar seine "Handakte" aus den FA-Archiven von vor 11 Jahren angefordert, als er mich schonmal geprüft hat. Da hatte ich aber nur ein Einzelunternehmen und noch nicht die GmbH. Kann man sich sowas verbiestertes und krankes vorstellen?

Ja, wir warten jetzt erstmal ab.

Mein SteuBerater sagte auch, dass er gespannt ist, welche Wirtschaftsgüter das denn genau sein werden und wie die Begründung des Finanzamtes lautet. Denn nach aktueller Rechtsprechung liegt die Beweislast, dass ich Maschinen der GmbH privat nutze, bei denen.
Unglaublich.
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