Sofern der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch auf die Leistungen einer Gruppen-Unfallversicherung hat (z.B. Unfallinvalidität), kann der Beitrag pauschal versteuert werden, wenn der steuerpflichtige Betrag nicht über 62 € liegt (§ 40 b Abs. 3 EStG)
Dei Berechnung wird bei gemischten Gruppen-Unfallversicherungen (Schutz Privat und Beruf) wie folgt vorgenommen:
Beitrag inkl. Vers.steuer: 92,22 €
abzgl. Versicherungssteuer: 14,72 €
= Beitrag ohne Vers.Steuer: 77,50 €
abzgl. 20 % steuerfreier Anteil: 15,50 €
= steuerpflichtiger Betrag 62,00 €
Woraus wird die Pauschalsteuer berechnet?
1. Aus 62 €
2. oder aus 62 € + Versicherungssteuer 14,72 €
3. oder aus 62 € + (80 % aus 14,72 €)
Meines Erachtens aus 62 €. Stimmt dies?
Pauschalsteuer bei Gruppen-Unfallversicherung
Re: Pauschalsteuer bei Gruppen-Unfallversicherung
Na anscheinend gibt es hier wohl keinenAntworten. Oder doch?