Hallo die Runde,
ich habe eine kurze Frage.
Ein Berufskollege behauptet, dass er für private Fahrten mit dem Firmenauto 54 Cent pro Kilometer an das Finanzamt zahlen muss.
Ich habe davon noch nichts gehört. Ist da was dran.
Herzlichen Dank im voraus für alle Antworten.
lg
Kublig
Privatfahrten mit Firmen KFZ
Re: Privatfahrten mit Firmen KFZ
Noch eine Ergänzung. Meine Frage ist ernst gemeint. Das hat ein Berufskollege behauptet und meinte das ich das auch wissen müsste.
Ich kenne das nicht. Oder liege ich da falsch ?
Ich kenne das nicht. Oder liege ich da falsch ?
Re: Privatfahrten mit Firmen KFZ
Wie hat er das denn berechnet?
Erhält er einen Firmenwagen und rechnet den mit der 1%-Methode ab?
Sind es wirklich 54 ct/km die er an das FA zahlt oder sind es 54ct/km geltwerter Vorteil der aufgrund seiner Rechnung versteuert wird?
Erhält er einen Firmenwagen und rechnet den mit der 1%-Methode ab?
Sind es wirklich 54 ct/km die er an das FA zahlt oder sind es 54ct/km geltwerter Vorteil der aufgrund seiner Rechnung versteuert wird?
Re: Privatfahrten mit Firmen KFZ
Er meinte das er 54 Cent pro Kilometer für sein eigenes Firmenauto für Privatfahrten an das Finanzamt zahlen muss.
Re: Privatfahrten mit Firmen KFZ
Die Aussagen sind alle ein wenig zu dünn, um den Vorgang zu beurteilen. Erraten kann man das leider auch nicht.
Entscheiden ist erst mal, ob er selber Firmeninhaber ist und seinen betrieblichen Firmenwagen nutzt oder sein Privatfahrzeug betrieblich nutzt.
Oder ist er Angestellter und erhält von der Firma, bei der er angestellt ist, ein Firmenfahrzeug gestellt.
Bei betrieblichen Fahrzeugen kommt es dann auf die Abrechnung der privaten Nutzung an, die teilweise von dem Nutzungsgrad abhängen, denn die 1%-Regelung ist nur bei über 50'% betrieblicher Nutzung zulässig.
Dann ist natürlich auch entscheidend, was für ein Fahrzeug er fährt hinsichtlich der Basis für die 1%-Regelung und der Abschreibung.
...
es gibt da sehr viele Dinge, die auf die Berechnung eine Auswirkung haben und hier nicht genannt wurden oder genannt werden können, weil sie nicht bekannt sind. Eine pauschale Aussage in den Raum werfen kann jeder. Diese auch nachvollziehbar erklären ist schon schwieriger.
Entscheiden ist erst mal, ob er selber Firmeninhaber ist und seinen betrieblichen Firmenwagen nutzt oder sein Privatfahrzeug betrieblich nutzt.
Oder ist er Angestellter und erhält von der Firma, bei der er angestellt ist, ein Firmenfahrzeug gestellt.
Bei betrieblichen Fahrzeugen kommt es dann auf die Abrechnung der privaten Nutzung an, die teilweise von dem Nutzungsgrad abhängen, denn die 1%-Regelung ist nur bei über 50'% betrieblicher Nutzung zulässig.
Dann ist natürlich auch entscheidend, was für ein Fahrzeug er fährt hinsichtlich der Basis für die 1%-Regelung und der Abschreibung.
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es gibt da sehr viele Dinge, die auf die Berechnung eine Auswirkung haben und hier nicht genannt wurden oder genannt werden können, weil sie nicht bekannt sind. Eine pauschale Aussage in den Raum werfen kann jeder. Diese auch nachvollziehbar erklären ist schon schwieriger.