Brauche dringend Hilfes!!!

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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JuraStudent
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Registriert: 18. Okt 2010, 18:01

Brauche dringend Hilfes!!!

Beitrag von JuraStudent »

Wie mein Name schon verrät bin ich Jurastudent und habe mich nun als Unternehmer angemeldet.

Mein Beweggrund war folgender: Im gegenzug zu den ganzen anderen Studenten, die immer Abends kellnern gehen habe ich mir mit nem Kumpel überlegt, dass wir hin und wieder Geld mit Eventmanagement bzw. Veranstaltungsorganisation(Art des Gewerbes) machen.
Dahinter steckt,dass wir den Besitzer einer Location gut kennen, wo auch oft Discos gefeiert werden und Bands auftreten und immer alles rappelvoll ist und dieser uns Angeboten hat(weil wir selbst auch in einer Band spielen) mal eine Veranstaltung zu Organisieren. Nun lief der ganze Bürokram über ihn und wir haben uns immer darum gekümmert Sponsorgelder zu bekommen, Bands zu organisieren etc.(Das war alles vor dem Studium). Jetzt habe ich mir überlegt,dass es doch recht lukrativ wäre,dass alles selbst zu regeln und auch die kompletten Einnahmen selbst zu bekommen. Doch ich bin gerade mal 21 und hab von dem ganzen Papierkram echt keinen Plan. Das Internet gibt nicht gerade zu diesem speziellen Fall viel her und ich will auch nicht,dass das Finanzamt später vor meiner Tür steht oder so und deshalb wende ich mich an das Forum!

Meine erste Frage beläuft sich zunächst aufs Sponsoring! Mein jährilches Einkommen wird weit unter 17 500€ liegen und daher kann ich mit Sicherheit sagen,dass ich Kleinunternehmer bin. Das bedeutet natürlich,dass ich keine Umsatzsteuer abführen brauch aber auch nicht ausweisen darf.
Wäre es also völlig legal wenn ich zu einem franchise Betrieb gehe und denen sage: Hey ihr sponsort das Event und ich lasse euer Logo auf Plakate flyer drucken! Der Betrag pro Sponsor würde bei 200€ liegen. Davon haben wir jeweils 4. Da ich keine Umsatzsteuer ausweisen darf würde ich unter die Rechnung schreiben. "Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § blabla ist das Unternehmen von der UST befreit".
Darf man das so machen?
Und was wäre wenn ca 30-50€ vom gesamten Sponsoring übrig bleiben würden?


Meine zweite Frage bezieht sich dann auf den Gewinn. Ziel ist es mit dem Sponsoring Getränke,Essen,Plakate,Strom,Licht,Bühne,Bands zu bezahlen und die Einnahmen der Abendkasse für mich und meinen kumpell zu splitten. Ich schätze das werden 250€ für jeden sein.(Das event findet alle 3 monate statt).

Davon müsste ich doch keine Umsatzsteuer zahlen weil ich Kleinunternehmer bin oder?
Wie summiere ich sowas auf der Steuererklärung? Muss ich mein BaföG geld auch kummulieren?
Ist mein Kumpel so gesehen mein Angestellter?

Ich hoffe mir kann jemand helfen! Ich möchte nur alles richtig machen und bloß Steuernachzahlungen oder eine Straftat o.ä. ausschließen.

Vielen Dank
euer Jura Student
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Brauche dringend Hilfes!!!

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Deine Angaben sind zu vage, als das ich da konkret was zu schreiben kann.

Mal allgemein zur Umsatzsteuer, § 19 UStG sagt, das die Umsätze nicht 17.500 € im letzten Jahr überstiegen haben dürfen. Umsatz ist ungleich Einkommen. Als Umsatz gilt alles das, was Du in einem Wirtschaftsjahr einnimmst; Gewinn ist alles das, was übrig bleibt, wenn Du die Kosten vom Umsatz abgezogen hast. Der Umsatz muss allerdings im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 1 UStG und darf nicht steuerfrei nach § 4 UStG sein.
Beispiel: Arzt macht im Wirtschaftsjahr 150.000 € Umsatz aus Kassenpatienten und 10.000 € Umsatz aus Schönheitsoperationen = Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Maßstab sind immer die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.
Allgemein zur Geschäftsform, Du bist Jurastudent, also gehe ich davon aus, dass das HGB Dir was sagt. Wenn Du das Unternehmen als Einzelunternehmen gründest, dann bist Du der Alleinhaftende und alle, die für Dein Unternehmen tätig sind, erzielen Einkünfte gemäß § 19 EStG. Das Unternehmen ist dann verpflichtet, eine Lohnrechnung für die Arbeitnehmer zu erstellen und ist auch drittschuldnerisch haftbar zu machen für den Einbehalt der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Unerheblich ist dabei, ob die Arbeitnehmer nur geringfügig oder in Vollzeit tätig sind. Auch für geringfügig Beschäftigte sind Pauschsätze zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer zu zahlen.
Gründet Ihr als GbR, dann entfällt die Lohnrechnung, allerdings braucht Ihr einen GbR-Vertrag und die Probleme kommen dann meist bei der Auflösung der GbR.
Du solltest Dich da mal zu einem Steuerberater begeben, das kann ich Dir hier alles gar nicht genau erklären, weil das den Rahmen dieses Forums sprengt.

Gruß
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