Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Georg70374
Beiträge: 8
Registriert: 18. Aug 2019, 22:39

Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen

Beitrag von Georg70374 »

Guten Abend,
wir sind ein Chor, der von einem gemeinnützigen Verein getragen wird. Durch besondere Umstände sind wir nun für 2018 zum ersten Mal umsatzsteuerpflichtig geworden. Das Problem war, dass uns das nicht bewusst war, sodass wir die Rechnungen für Konzerte damals ohne USt ausgestellt haben (dämlich, ich weiß; aber so ist es nun mal ☹ ).
Meine Fragen dazu:
(1) ist es möglich den Leistungsempfängern nachträglich eine Rechnung mit USt auszustellen (seine Zustimmung natürlich vorausgesetzt)
(2) kann der Leistungsempfänger dann noch VSt ziehen?
(3) Gilt das auch, wenn er die USt-Erklärung 2018 schon abgegeben hat, in dem er die USt in der Periode 2019 bucht und sich dort die VSt zieht?

Vorab vielen Dank für ein paar Tipps!
Georg
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen

Beitrag von taxpert »

(1) ja
(2) ja
(3) ja, aber auf Grund der EuGH-Rechtsprechung zur Rückwirkung geänderter Rechnungen ist die USt-Erklärung 2018 zu ändern.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Georg70374
Beiträge: 8
Registriert: 18. Aug 2019, 22:39

Re: Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen

Beitrag von Georg70374 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Na dann muss ich die Leistungsempfänger wohl mal anschreibne und fragen, ob sie bereit sind eine korrigierte Rechnung zu akzeptieren. Zum Glück sind's ja nur vier Rechnungen.

Grüße
Georg
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