Nutzungsänderung Einliegerwohnung / Vorsteuer zurückholen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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raumhafen
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Registriert: 5. Aug 2019, 17:29

Nutzungsänderung Einliegerwohnung / Vorsteuer zurückholen

Beitrag von raumhafen »

Hallo zusammen,

wir (Ehepaar) haben 2017 ein Haus mit Einliegerwohnung gebaut (Kauf zu gleichen Teilen 50:50).
Die Absicht war die Einliegerwohnung im Haus auch entsprechend zu vermieten.
Mit dem Thema, ob gewerbliche Vermietung an eine Firma oder langfristig privat war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar.
Wobei wir eher zu langfristig privat tendiert hatten, da die Aussicht auf einen gewerblichen Mieter recht gering war.
Daher hat unser Steuerberater zu diesem Zeitpunkt auch keine Vorsteuer anteilig für die Einliegerwohnung zurückgeholt.

Die ELW war zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht ausgebaut. Diese Eigenleistung haben wir in 2018 und teilweise 2019 noch selbst erbracht. Jetzt in 2019 würden wir gerne mit der Vermietung starten.Das heißt bis heute ist die Einliegerwohnung nicht genutzt worden (falls diese Info relevant ist),

Durch einen Bekannten kamen wir jetzt auf die Idee die Wohnung ggf. auch als Ferienwohnung zu vermieten (also eine Kurzzeit-Vermietung).
Wegen unserer PV-Anlage haben wir ein Gewerbe angemeldet und sind dadurch regelbesteuert (freiwillig keine Kleinunternehmer-Regelung). Die Einliegerwohnung müssen wir daher auch gewerblich vermieten, wenn wir sie wie oben erwähnt als Ferienwohnung anbieten wollen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob wir aufgrund der gewerblichen Vermietung der Wohnung die Vorsteuer für die Anschaffungskosten / Herstellungskosten der Einliegerwohnung aus den letzten Jahren noch nachträglich zurückbekommen können.

Unser Steuerberater ist der Meinung, dass das „schwierig“ sei, da wir hier bereits bei Anschaffung eine Nutzungserklärung hätten abgeben müssen, dass wir die gewerbliche Vermietung im Sinn haben.
Da wir die Vorsteuer im Anschaffungsjahr 2017 und für die Ausbaumaßnahmen in 2018 nicht zurückgefordert haben, ist das gegenüber dem Finanzamt bereits eine Erklärung, dass wir die Wohnung nicht gewerblich vermieten werden.

Da es um einen erheblichen Betrag geht würde ich gerne noch ein paar Meinungen einholen bevor ich das Thema für mich abhake ;-)

Vielen Dank vorab!
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