Hallo zusammen,
als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinunternehmer bin ich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
Im Direktvertrieb erhalten auf sogenannten Verkaufspartys meine Kunden bei Buchung einer Party ein Buchungsgeschenk. Alle anwesenden Gäste ein kleines Gastgeschenk. Bei erreichen einer gewissen Umsatzgrenze der Party erhält der Gastgeber zusätzlich ein Erfolgsgeschenk.
Wie sind diese Geschenke steuerlich im der EÜR zu erfassen? Alle unter Geschenke oder als sonstige Betriebsausgaben?
Vielen Dank im Voraus.
VG
Wayne05
Geschenke an Kunden
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- Beiträge: 78
- Registriert: 11. Jul 2017, 22:05
Re: Geschenke an Kunden
Hallo Wayne05,
ich würde deine Aufwendungen wie folgt in der EÜR eintragen:
Geschenke über 35,00 EUR (Netto) in die Zeile 52 als Geschenke nicht abziehbar.
Geschenke über 10,00 EUR (Netto) aber unter 35,00 EUR (Netto) in der Zeile 52 als Geschenke abziehbar.
Geschenke unter 10,00 EUR (Netto) in der Zeile 51 als Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
Beste Grüße
ich würde deine Aufwendungen wie folgt in der EÜR eintragen:
Geschenke über 35,00 EUR (Netto) in die Zeile 52 als Geschenke nicht abziehbar.
Geschenke über 10,00 EUR (Netto) aber unter 35,00 EUR (Netto) in der Zeile 52 als Geschenke abziehbar.
Geschenke unter 10,00 EUR (Netto) in der Zeile 51 als Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
Beste Grüße
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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