Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Gary Wheyls
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jul 2019, 10:05

Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Beitrag von Gary Wheyls »

Hallo alle zusammen,

ich habe versucht mir folgende Fragen durch Recherche selbst zu beantworten, nur leider ohne Erfolg.
Deshalb wende ich mich nun an euch und bedanke mich schon mal im Vorfeld für eure Antworten und Tipps :)

Tut mir Leid, wenn ich das hier im falschen Themenbereich gepostet habe. Die Frage sind nicht eindeutig einem Bereich zuzuordnen.

Folgendes:
Ich bin seit April Vollzeitstudent, nebenher mit 10h pro Woche Werkstudent (Jahresverdienst Brutto ca. 13.100€ (Achtung: Von Januar bis März Vollzeit).
Ich habe nun nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet, was ich unter der Kleinunternehmerregelung führen werde.
Hier werde ich in der Vorlesungszeit ebenfalls maximal 10h pro Woche tätig sein, da ich sonst aus der studentischen KV rausfalle.

Nun mehrere Fragen:
1. Sehe ich es richtig, dass mein Werkstudentengehalt, und auch das Gehalt von Jan bis März, nichts mit dem Gewerbeumsatz von max. 17.500,00€ (w/ Kleinunternehmer) zu tun haben?
2. Ferner bekomme ich monatlich 100€ von meinen Eltern zur Studiumunterstützung und darüber hinaus noch das Kindergeld. Folglich sind diese ebenfalls irrelevant für den Gewerbeumsatz?
3. Habe das Gewerbe im Juni angemeldet: Sehe ich es richtig, dass mein max. Umsatz dann also nicht 17.500,00€, sondern nur 10208,33€ betragen darf? (7/12)
4. Ich warte noch auf meine Steuernummer. Soweit ich weiß darf ich schon gewerblich tätig werden, nur muss ich die Rechnungen erst dann schreiben, wenn ich die Steuernummer habe? Verfallen diese Ansprüche auf Zahlung der Rechnungen nicht?
5. Soweit ich weiß, ist als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto keine Pflicht? Benutze jedoch ein separates Privatkonto für mein Gewerbe, weil ich denke, dass das für die EÜR ziemlich sinnvoll sein dürfte.
6. Bin ich von den IHK und Genossenschaftsbeiträgen für die nächsten zwei Jahre automatisch befreit oder muss ich das beantragen?

Noch eine private Frage:
7. Meine Mutter benutzt regelmäßig als Bevollmächtigte eins meiner Konten und zahlt mir monatlich das Geld zurück, was sie verwendet hat. Wie wird das steuerlich betrachtet? Eine Einkunft ist das ja nicht.

Vielen vielen Dank für eure Zeit!!

VG
Gary
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Beitrag von schlauelia »

1. richtig
2. richtig
3. richtig
4. es genügt erstmal zu schreiben St-Nr. wird nachgereicht und / oder Finanzamt xy St-Nr. folgt
5. kann man machen
6. vorsichtshalber beantragen - oft hilft ein Telefonat
7. ungewöhnlich, aber wenn nachvollziehbar kein Problem - Entnahmen sind privat und Rückzahlungen auch.

Lia
Gary Wheyls
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jul 2019, 10:05

Re: Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Beitrag von Gary Wheyls »

schlauelia hat geschrieben: 5. Jul 2019, 10:50 1. richtig
2. richtig
3. richtig
4. es genügt erstmal zu schreiben St-Nr. wird nachgereicht und / oder Finanzamt xy St-Nr. folgt
5. kann man machen
6. vorsichtshalber beantragen - oft hilft ein Telefonat
7. ungewöhnlich, aber wenn nachvollziehbar kein Problem - Entnahmen sind privat und Rückzahlungen auch.

Lia

Hey und Danke für deine Antwort!

Mir ist dabei noch etwas eingefallen.
Bekanntlich sind Gewerbetreibende unter der Anwendung der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit.

Jedoch aber nicht von der Einkommenssteuer.
Folglich frage ich mich, ob ich Vorauszahlungen zu leisten habe?

Neben meinem Gehalt von ca Brutto 750€ pro Monat beim Werkstudentenjob rechne ich bis Ende des Jahres zunächst einmal nur mit wenigen Umsätzen im Gewerbe. Je nach Auftragslage.

Oder anders gefragt: Verstehe ich es richtig, dass die EInkommensteuervorauszahlungen nichts mit der Umsatzgrenze von 17.500,00€ zu tun hat?

Es ist schwierig für mich die Umsätze für sowohl dieses als auch nächstes Jahr zu schätzen.
Ich hätte aber eher konservativer und daher geringer geschätzt, um die Vorauszahlungen (falls welche anfallen) gering zu halten.

Ferner die nächste Frage: Dürften mich dann nicht evtl. Nachzahlungen erwarten, wenn ich die Umsätze zu gering schätze aber doch mehr erwirtschafte?

Sorry für das Kuddelmuddel. Danke für die Antwort!!

Gruß
Gary
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Beitrag von schlauelia »

Vorauszahlungen werden festgesetzt, wenn die Jahreserklärung 2018 oder 2019 dies hergeben würde!

Eine Schätzung führt nur zu laufenden VZ, wenn der Gewinn hoch wäre, der geschätzt wird!

Wenn niedrig geschätzt wird und keine VZ - aber hoher Gewinn:wird es zu Nachzahlungen kommen. Diese werden dann erst nach der Erklärung zu zahlen sein!

Lia
Gary Wheyls
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jul 2019, 10:05

Re: Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Beitrag von Gary Wheyls »

schlauelia hat geschrieben: 9. Jul 2019, 12:01 Vorauszahlungen werden festgesetzt, wenn die Jahreserklärung 2018 oder 2019 dies hergeben würde!

Eine Schätzung führt nur zu laufenden VZ, wenn der Gewinn hoch wäre, der geschätzt wird!

Wenn niedrig geschätzt wird und keine VZ - aber hoher Gewinn:wird es zu Nachzahlungen kommen. Diese werden dann erst nach der Erklärung zu zahlen sein!

Lia

Hey und nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort!

Habe vorhin noch mit dem Finanzamt telefoniert. Die gute Dame hat mir empfohlen erstmal so gering, aber realistisch, wie möglich zu schätzen.
Wenn ich sehe, dass es sich doch besser entwickelt, könne ich das problemlos melden bzw. es würde eben in der Steuererklärung ausgewiesen, wonach sich dann die VZ anpasst.

LG
Gary
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmerregelung + Steuern als Privatperson

Beitrag von schlauelia »

na bitte!
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