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Umsatzsteuer frühere Jahre

Verfasst: 3. Jun 2019, 13:11
von Silke3168
Hallo,

ich bin Selbständige mit Nebengewerbe bzw. Gewerbe. Für 2015 musste ich 1.130€ Umsatzsteuer laut Umsatzsteuerbescheid nachzahlen. Dieses habe ich in 2017 getan, bzw. mit Einkommensteuererstattung verrechnen lassen.

Nun habe ich diese Nachzahlung als Betriebsausgabe für 2017 in der EÜR unter dem Punkt Umsatzsteuer Vorjahre geltend gemacht.

Dies wurde sowohl von meinem Buchhaltungsprogramm als auch von Elster nicht beanstandet und der Gewinn um eben o. g. Betrag reduziert.

Das Finanzamt jedoch hat das anders gesehen und diese Nachzahlung nicht anerkannt und denn Gewinn wieder um den Betrag erhöht, kommentarlos.

Denkfehler meinerseits?

Eine Erklärung für Dummes wäre hilfreich, bevor ich mich beim Finanzamt blamiere.

Danke

Re: Umsatzsteuer frühere Jahre

Verfasst: 3. Jun 2019, 17:28
von Severina
In einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ist das richtig (ich gehe davon aus, dass die USt-Nachzahlung für dasselbe Gewerbe angefallen ist, für das auch die EÜR erstellt wurde). Allerdings gibt es in der Anlage EÜR m.E. keinen Punkt 'Umsatzsteuer Vorjahre', stammt das aus der Software, die Sie verwenden? Und wenn ja, landet der Betrag in Zeile 50 der Anlage EÜR?

Re: Umsatzsteuer frühere Jahre

Verfasst: 3. Jun 2019, 20:48
von Silke3168
Hallo,

Exakt so. Ich benutze Buchhaltung mühelos.de und da wurde es auf der Saldenliste unter Konto 1790 Umsatzsteuer Vorjahre gebucht und in der Tat bei der Gewinnermittlung unter Punkt 50 aufgeführt.

War wohl falsch !?

Hätte es woanders aufgeführt werden müssen oder womöglich gar nicht?

LG

SILKE

Re: Umsatzsteuer frühere Jahre

Verfasst: 4. Jun 2019, 14:00
von Severina
Nein, das ist schon richtig so, ich war nur über die Formulierung gestolpert. Ich würde beim Finanzamt anrufen und nachfragen, warum die Position gestrichen wurde.

Es gab das Phänomen, dass einzelne Zahlen aus der Einkommensteuererklärung bei der Übertragung einfach verloren gingen, vielleicht ist das ja auch bei Ihnen passiert und der zuständige Sachbearbeiter kann auch nichts dafür.

Re: Umsatzsteuer frühere Jahre

Verfasst: 4. Jun 2019, 16:20
von Silke3168
Super, vielen Dank, werde ich gleich morgen früh machen.

LG
Silke