Umsatzsteuer frühere Jahre
Verfasst: 3. Jun 2019, 13:11
Hallo,
ich bin Selbständige mit Nebengewerbe bzw. Gewerbe. Für 2015 musste ich 1.130€ Umsatzsteuer laut Umsatzsteuerbescheid nachzahlen. Dieses habe ich in 2017 getan, bzw. mit Einkommensteuererstattung verrechnen lassen.
Nun habe ich diese Nachzahlung als Betriebsausgabe für 2017 in der EÜR unter dem Punkt Umsatzsteuer Vorjahre geltend gemacht.
Dies wurde sowohl von meinem Buchhaltungsprogramm als auch von Elster nicht beanstandet und der Gewinn um eben o. g. Betrag reduziert.
Das Finanzamt jedoch hat das anders gesehen und diese Nachzahlung nicht anerkannt und denn Gewinn wieder um den Betrag erhöht, kommentarlos.
Denkfehler meinerseits?
Eine Erklärung für Dummes wäre hilfreich, bevor ich mich beim Finanzamt blamiere.
Danke
ich bin Selbständige mit Nebengewerbe bzw. Gewerbe. Für 2015 musste ich 1.130€ Umsatzsteuer laut Umsatzsteuerbescheid nachzahlen. Dieses habe ich in 2017 getan, bzw. mit Einkommensteuererstattung verrechnen lassen.
Nun habe ich diese Nachzahlung als Betriebsausgabe für 2017 in der EÜR unter dem Punkt Umsatzsteuer Vorjahre geltend gemacht.
Dies wurde sowohl von meinem Buchhaltungsprogramm als auch von Elster nicht beanstandet und der Gewinn um eben o. g. Betrag reduziert.
Das Finanzamt jedoch hat das anders gesehen und diese Nachzahlung nicht anerkannt und denn Gewinn wieder um den Betrag erhöht, kommentarlos.
Denkfehler meinerseits?
Eine Erklärung für Dummes wäre hilfreich, bevor ich mich beim Finanzamt blamiere.
Danke