Hallo Zusammen,
angenommen ein Unternehmer verläßt mit seinem Gewerbe durch einen Umzug die Stadt.
Die Steuernummer ändert sich natürlich.
Was aber geschieht mit einer bereits erteilten Umsatzsteuer-IDNr ?
Bleibt diese gleich ? Oder müsste dieser Unternehmer eine neue beantragen ?
Gruss
ID Nummer
Re: ID Nummer
Hallo,
meines wissens nach bleibt die ID-Nr. gleich, ich hatte sogar schon den Vorgang, das ein Steuerpflichtiger die USt-ID-Nr. seines früheren Unternehmens auf sein neues Unternehmen übertragen konnte. Allerdings würde ich dem zuständigen Amt in Sarlois
http://www.bzst.de/003_menue_links/005_ ... index.html
eine Info zur Anschriftenänderung und zur Änderung der Steuer-Nr. geben und um Bestätigung der USt ID Nr. bitten
Gruß
meines wissens nach bleibt die ID-Nr. gleich, ich hatte sogar schon den Vorgang, das ein Steuerpflichtiger die USt-ID-Nr. seines früheren Unternehmens auf sein neues Unternehmen übertragen konnte. Allerdings würde ich dem zuständigen Amt in Sarlois
http://www.bzst.de/003_menue_links/005_ ... index.html
eine Info zur Anschriftenänderung und zur Änderung der Steuer-Nr. geben und um Bestätigung der USt ID Nr. bitten
Gruß
Re: ID Nummer
Danke, bei bzst habe ich angerufen, sogar die konnten mir nicht helfen!
Ich habe beim Suchen der Antwort wieder etwas gelernt.
In § 27a UStG ist das Verfahren zur Erteilung der USt-ID geregelt. Dort und auch in den bisher zu dieser Regelung erlassenen Richtlinien und Verwaltungsanweisungen findet sich kein ausdrücklicher Hinweis, wie bei einer Wohnsitzverlegung vorzugehen ist.
Man kann aber aus den Formulierungen des Gesetzes "Jeder Unternehmer erhält nur eine ID." und "In dem Antrag sind .. Anschrift .. anzugeben" schließen, dass dem BfF in Saarlouis der Umzug mitgteilt werden sollte. Es ließ sich auch nicht 100%-ig aus den Schreiben ersehen, ob nicht sogar die zuständigen Finanzämter diese Meldung ans BfF senden müssen, daher die Empfehlung: selbst melden.
Ich habe beim Suchen der Antwort wieder etwas gelernt.
In § 27a UStG ist das Verfahren zur Erteilung der USt-ID geregelt. Dort und auch in den bisher zu dieser Regelung erlassenen Richtlinien und Verwaltungsanweisungen findet sich kein ausdrücklicher Hinweis, wie bei einer Wohnsitzverlegung vorzugehen ist.
Man kann aber aus den Formulierungen des Gesetzes "Jeder Unternehmer erhält nur eine ID." und "In dem Antrag sind .. Anschrift .. anzugeben" schließen, dass dem BfF in Saarlouis der Umzug mitgteilt werden sollte. Es ließ sich auch nicht 100%-ig aus den Schreiben ersehen, ob nicht sogar die zuständigen Finanzämter diese Meldung ans BfF senden müssen, daher die Empfehlung: selbst melden.