Guten Tag,
es geht um das Thema Vorsteuerberichtigung. Ich habe nun einiges dazu gelesen, habe es aber noch nicht zur Gänze verstanden habe. Ich will das mal an einem fiktiven Beispiel deutlich machen:
Angenommen Herr Schmidt ist Kleinunternehmer. Am 1.1.2018 kauft er einen neuen Computer für sein Unternehmen und setzt den Bruottokaufbetrag i. H. v. 1.190,00 € (inkl. 190,00 € Mwst.) als Abschreibung über 3 Jahre in seiner Steuererklärung an. Nun überschreitet Herr Schmidt in 2018 die Kleinunternehmergrenze und wechselt ab 2019 zur Regelbesteuerung.
Aufgrund dessen, was ich bisher gelesen habe, ziehe ich folgende ersten Schluss: Da die für Vorsteuerberichtigungen geltende Bagatellgrenze von 1.000 € MwSt. mit dem Kauf des Computers nicht überschritten wurde, kann Herr Schmidt auch in den Jahren 2019 und 2020 den Bruttoabschreibungsbetrag von je 396,66 € (1.190,00 € / 3 Jahre) ansetzen. Eine Korrektur dieses Betrags wäre nur ab einer MwSt. > 1000 € nötig.
Doch bleibt noch eine Frage bzgl. der Vorsteuer: Handelt Herr Schmidt korrekt, wenn er in 2019 einen Vorsteuerabzug von 2/3 der auf den Computer angefallenen Umsatzsteuer vornimmt (1/3 fällt ja auf 2018, als wg. Kleinunternehmerschaft noch kein Vorsteuerabzug möglich bzw. gewollt war)?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerung
Re: Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerung
Nein, natürlich handelt Herr Schmidt dann nicht korrekt, denn er wäre ja doppelt begünstigt:
Einerseits würde er den Bruttobetrag voll abschreiben, andererseits 2/3 der Vorsteuer erstattet bekommen.
§ 44 Abs. 1 UStDV sagt klar aus, dass eine Vorsteuerberichtigung ENTFÄLLT, wenn die auf die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1000 € nicht übersteigt.
Da für den PC nur 190 € Vorsteuer angefallen sind, gibt es also keine Vorsteuer zurück.
Einerseits würde er den Bruttobetrag voll abschreiben, andererseits 2/3 der Vorsteuer erstattet bekommen.
§ 44 Abs. 1 UStDV sagt klar aus, dass eine Vorsteuerberichtigung ENTFÄLLT, wenn die auf die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1000 € nicht übersteigt.
Da für den PC nur 190 € Vorsteuer angefallen sind, gibt es also keine Vorsteuer zurück.
Re: Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerung
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Heißt das, Herr Schmidt setzt auch für die Folgejahren 2019 und 2020 den Bruttokaufbetrag an (genauer gesagt 1/3), zieht jedoch keine Vorsteuer ab?Severina hat geschrieben: ↑12. Apr 2019, 17:54 Nein, natürlich handelt Herr Schmidt dann nicht korrekt, denn er wäre ja doppelt begünstigt:
Einerseits würde er den Bruttobetrag voll abschreiben, andererseits 2/3 der Vorsteuer erstattet bekommen.
§ 44 Abs. 1 UStDV sagt klar aus, dass eine Vorsteuerberichtigung ENTFÄLLT, wenn die auf die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1000 € nicht übersteigt.
Da für den PC nur 190 € Vorsteuer angefallen sind, gibt es also keine Vorsteuer zurück.
Re: Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerung
Vielen Dank für Ihre Hilfe und noch ein schönes Wochenende!