Kauf von IT Technik von einer Bildungseinrichtung (GmbH)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Uwe Henze
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Kauf von IT Technik von einer Bildungseinrichtung (GmbH)

Beitrag von Uwe Henze »

Glück Auf,
Sachverhalt: 2014; Meine Firma "Namenslos" kauft von der Firma "Bildung für Alle GmbH" 36 Computer aus einem Klassenraum und der Firmeverwaltung. Der Firma "Namenslos" wird der Firma "Bildung für Alle GmbH"eine Rechnung gestellt über 8690 € zuzüglich 19% MwSt. 1651,10 € Summe / Brutto 10341,10 €. Bemwerkung: Die Rechner wurden aufbereitet und weiter verkauft an eine Leasinggesellschaft mit MwSt.

In der Buchhaltung wird die Rechnung als Wareneingang (5400) mit 19% Mwst gebucht. Damit wird der Steuerbetrag als Vorsteuer geltend gemacht. Soweit auch OK und Steuerbüro alles erledigt für 2014.

Jetzt war eine Sonderkontrolle im Haus und das Finanzamt stellt fest, dass ich nicht die Vorsteuer geltend machen darf da die Ware von einer Bildungseinrichtung kommt. Ich kontrollierte nochmals den Handelsregistereintrag und da steht Handel drin.

Das Finanzamt beruft sich auf §4 Absatz 21 des Umsatzsteuergesetzes. Weiterhin verweist es darauf, dass die Bildungseinrichtung 2017 in Insolvenz gegangen ist.

Überall habe ich gelesen, dass die Bildungseinrichtungen der Steuerbefreiung unterliegen mit direkten und ausschließlichen Maßnahmen der Bildung. Der Kauf der Technik von mir hat doch nichts mit Bildung zu tun? Ich bin keine Bildungseinrichtung sonder ein gewinnorientiertes Unternehmen. Mein Steuerbüro kennt diese Auffassung auch nicht, zu mindest die Auslegung des Finanzamtes.

habe ich hier eine Chance, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ich auch von anderen Bildungseinrichtungen Technik kaufe.

Danke
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