Ausschluss vom/Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Umsätzen im Ausland

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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jokohn
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Registriert: 7. Mai 2016, 19:40

Ausschluss vom/Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Umsätzen im Ausland

Beitrag von jokohn »

Hallo miteinander:

in Abschnitt 15.14 der UStAE steht:
1) Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, schließen den Vorsteuerabzug aus inländischen Leistungsbezügen grundsätzlich aus ( § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG ). Der Abzug entfällt unabhängig davon, ob der maßgebliche Umsatz nach dem Umsatzsteuerrecht des Staates, in dem er bewirkt wird, steuerpflichtig ist oder als steuerfreier Umsatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, da sich der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ausschließlich nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht beurteilt.

Gilt das denn auch umgekehrt? Angenommen ich habe eine sonstige Leistung erbracht, die am Leistungsort (Drittland) steuerfrei ist, in Deutschland jedoch steuerpflichtig wäre, darf ich dann Vorsteuer abziehen? Wenn sich, wie oben zitiert, "der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ausschließlich nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht beurteilt", dann sollte das doch eigentlich auch für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gelten, oder?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
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