Hallo,
eine Firma aus CZ mit USt.-IdNr. liefert an eine Firma aus DE mit USt.-IdNr. eine Stahlhalle, dabei wird 0% USt. mit Reverse Charge (Steuerschuld beim Leistungsempfänger) auf der Rechnung ausgewiesen. Diese Stahlhalle wird außerdem von der CZ-Firma für die DE-Firma in DE aufgebaut. In welchem Fall kann es dabei belassen werden für die Montage die 0% USt.-Regelung anzuwenden, wenn man den Aufbau als Hilfsumsatz betrachtet?
Beispiel 1: Die Rechnung wird Lieferung + Aufbau als 1 kombinierter Buchungsposten ausgestellt mit 0% USt., ist dies zulässig?
Beispiel 2: Auf der Rechnung sind Lieferung und Aufbau als getrennte Posten gelistet, der Aufbau beträgt 10% des Stahlhallenpreises, ist dies dann ein Hilfsumsatz, bei dem sich die USt. nach dem Hauptumsatz richtet (also 0%)? Wenn nein, was ist der maximale %-Anteil bei dem ein Hilfsumsatz noch zulässig wäre?
Hilft es (um die 0% USt. als Hilfsumsatz für die Montage anwenden zu können) wenn die CZ-Firma im CZ-Gewerberegister nur Kauf/Verkauf von Stahlhallen, jedoch nicht Montage eingetragen hat?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.