Hallo, Wissende!
Konstellation:
Einzelunternehmer: Max Mustermann
Phantasiename Firma: XYZ-Bude (kein e. K.)
Pflichtangabe auf Rechnung lt. USt-Gesetz § 14 (u. a.): Vollständiger Name des leistenden Unternehmens
Ergo muss auf Rg. stehen: Max Mustermann
und kann: XYZ-Bude
Ich würde ja sagen, dass der "Max Mustermann" direkt bei der Adresse/Firmierung stehen muss. Aber ist das so? Ich habe jetzt eine Eingangsrechnung erhalten, da steht im Kopf nur "XYZ-Bude" und der Max Mustermann (nur) als "Sachbarbeiter". Reicht das so auch? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, könnte ja "sonstwer" im Unternehmen sein. Andererseits habe ich aber nirgens etwas darüber finden können, wo der Name stehen muss, nur eben dass. Und draufstehen tut er ja ...
Will meinen neuen Lieferanten auch nicht ohne echte Notwendigkeit vergrätzen.
Auf Probleme beim Vorsteuerabzug kann ich allerdings noch mehr verzichten ...
Ich zieh sowas nämlich leider an ...
Hat jemand dazu eine valide Einschätzung? Schon mal im Voraus herzlichen Dank!
Pflichtangaben auf Rechnungen - Einzelunternehmen
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- Registriert: 15. Jan 2019, 19:50