Umsatzsteuer erklären lassen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Monteur
Beiträge: 1
Registriert: 4. Jan 2019, 17:02

Umsatzsteuer erklären lassen

Beitrag von Monteur »

Hallo und guten Abend!!

In der Hoffung auf Hilfestellung bzw hilfreiche Tipps habe ich mich hier bei Euch angemeldet bzw registriert....
Seit Nov.2016 bin ich selbstständig und bisher ohne Steuerberatung ausgekommen. Nun komme mit meinem Wissen langsam aber sicher an Grenzen.....
Nun ab 01.01 2018 muss ich auch eine Umsatzsteuererklärung machen.
Den Antrag auf Dauerfristverlängerung habe ich heute erfolgreich......per Elster an das Finanzamt geschickt.
Wenn ich alles richtig gelesen und halbwegs verstanden habe , kommt für mich als kleinen Einzelunternehmer eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in Betracht.
Erste Frage: Wann muß diese beim Finanzamt abgegeben sein (mit Dauerfristverlängerung)

Zweite Frage: Im Anmeldebogen "Umsatzsteuervoranmeldung 2019" habe ich das Kreuz bei vierteljährlich gesetzt.
Beziehen sich dann alle gemachten Angaben auf ein viertel Jahr oder sind es Jahresangaben.


Für baldige Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuer erklären lassen

Beitrag von Severina »

Monteur hat geschrieben: 4. Jan 2019, 17:20 Hallo und guten Abend!!


Nun ab 01.01 2018 muss ich auch eine Umsatzsteuererklärung machen.


Sie meinen 01.01.2019? Oder wirklich 2018?


Den Antrag auf Dauerfristverlängerung habe ich heute erfolgreich......per Elster an das Finanzamt geschickt.
Wenn ich alles richtig gelesen und halbwegs verstanden habe , kommt für mich als kleinen Einzelunternehmer eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in Betracht.
Erste Frage: Wann muß diese beim Finanzamt abgegeben sein (mit Dauerfristverlängerung)


Die Voranmeldung für das erste Quartal am 10.05.2019 (ein Monat und 10 Tage nach Quartalsende), ist der 10. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann am folgenden Werktag). Wenn Sie keine SEPA- Lastschrift erteilen,
muss aber am selben Tag auch eine Zahlung beim Finanzamt eingehen.


Zweite Frage: Im Anmeldebogen "Umsatzsteuervoranmeldung 2019" habe ich das Kreuz bei vierteljährlich gesetzt.
Beziehen sich dann alle gemachten Angaben auf ein viertel Jahr oder sind es Jahresangaben.


Sie melden für jedes Quartal die in diesem Quartal angefallenen Umsätze, Umsatz- und Vorsteuern. Was in das Quartal gehört, ist davon abhängig, ob Sie die Umsätze nach vereinbarten (Regelfall, Par. 16 Abs. 1 UstG) oder (auf Antrag, Par. 20 UStG) vereinnahmten Entgelten versteuern.



Für baldige Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Nach Ablauf des Jahres ist dann eine Umsatzsteuerjahreserklärung zu machen, die die vorangemeldeten Beträge sowie bei Erstellung des Abschlusses erfolgte Korrektur- und Nachbuchungen zusammenfasst. Wenn sich Ihr Unternehmen entwickelt, wäre ein Steuerberater durchaus angebracht.
Antworten