Hallo,
dass die 10-Tage-Regelung bei der EÜR zum Einsatz kommt ist klar. Aber kommt sie auch bei der Umsatzsteuererklärung (Jahresabschluss) zum Einsatz?
Vielen Dank und ein schönes Rest-Wochenende!
10-Tage-Regelung bei Umsatzsteuer-ERKLÄRUNG?
10-Tage-Regelung bei Umsatzsteuer-ERKLÄRUNG?
Zuletzt geändert von aniko am 3. Jun 2018, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 10-Tage-Regelung bei Umsatzsteuer-ERKLÄRUNG?
Leider habe ich hier immernoch keine Antwort gefunden.
Ich würde eigentlich auf "JA" tippen, da in der Ust-Erkl. ja auch der verbleibende fällige oder zu erstattende Steuerbetrag ermittelt wird und ich die Ust-Vorauszahlung für das 4. Quartal ja erst im Januar des neuen Jahres gemacht habe.
Allerdings sollte im Optimalfall ja unterm Strich rauskommen, dass der verbleibende fällige oder zu erstattende Steuerbetrag = 0 ist. Das wäre mit der 10 Tage-Regelung nicht möglich, da meine Ust-Voranmeldungen ja ohne 10-Tage-Regelung erstellt wurden.
Oder wird die Ust-Erklärung generell OHNE 10-Tage-Regelung gemacht, aber beinhaltet trotzdem alle 4 Ust-Vorauszahlungen (quartalsweise Ust-VA)?
Ich stehe hier gerade echt auf dem Schlauch und wäre für eine Aufklärung wirklich sehr dankbar.
Vielen Dank schonmal!
Ich würde eigentlich auf "JA" tippen, da in der Ust-Erkl. ja auch der verbleibende fällige oder zu erstattende Steuerbetrag ermittelt wird und ich die Ust-Vorauszahlung für das 4. Quartal ja erst im Januar des neuen Jahres gemacht habe.
Allerdings sollte im Optimalfall ja unterm Strich rauskommen, dass der verbleibende fällige oder zu erstattende Steuerbetrag = 0 ist. Das wäre mit der 10 Tage-Regelung nicht möglich, da meine Ust-Voranmeldungen ja ohne 10-Tage-Regelung erstellt wurden.
Oder wird die Ust-Erklärung generell OHNE 10-Tage-Regelung gemacht, aber beinhaltet trotzdem alle 4 Ust-Vorauszahlungen (quartalsweise Ust-VA)?
Ich stehe hier gerade echt auf dem Schlauch und wäre für eine Aufklärung wirklich sehr dankbar.
Vielen Dank schonmal!
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Re: 10-Tage-Regelung bei Umsatzsteuer-ERKLÄRUNG?
Hey,
soweit ich weiß, gibt es bei der Umsatzsteuererklärung keine 10 Tages Regelung. Wenn die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug im alten Jahr vorhanden waren, dann ist der Vorsteuerabzug im alten Jahr zu berücksichtigen. Bei den eigenen Umsätzen kommt es ja darauf an, ob man Ist- bzw. Soll-Versteuerer ist. Da kommt es dann auf das Zufluss- bzw. Leistungsdatum an.
Hoffe, das hilft zumindest ein wenig weiter
Bitte auf meine Signatur achten.
Beste Grüße
soweit ich weiß, gibt es bei der Umsatzsteuererklärung keine 10 Tages Regelung. Wenn die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug im alten Jahr vorhanden waren, dann ist der Vorsteuerabzug im alten Jahr zu berücksichtigen. Bei den eigenen Umsätzen kommt es ja darauf an, ob man Ist- bzw. Soll-Versteuerer ist. Da kommt es dann auf das Zufluss- bzw. Leistungsdatum an.
Hoffe, das hilft zumindest ein wenig weiter
Bitte auf meine Signatur achten.
Beste Grüße
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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