Einfuhrumsatzsteuer mit Mwst. verrechnen wg. Dopplbesteuerung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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cavachal
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Registriert: 2. Jun 2018, 07:54

Einfuhrumsatzsteuer mit Mwst. verrechnen wg. Dopplbesteuerung

Beitrag von cavachal »

Hallo Zusammen,

Ich baue gerade einen Onlinehandel auf. Sitz des Unternehmens ist Deutschland. Unser Warenlager befindet sich jedoch in einem Drittland und die Waren werden aus Kostengründen auch von dort an den Kunden weltweit verschickt. Wenn nun ein Kunde aus Deutschland (oder einem anderen EU-Land) bei mir eine Bestellung aufgibt, muss er üblicherweise die Mehrwertsteuer entrichten (in diesem Fall 7%) bzw. muss diese im Endpreis bereits enthalten sein. Auf die Ware selbst fällt in unserem Fall i. d. R. keine Zollgebühr an. Auch betragen die Lieferungen im Durchschnitt unter 150 Euro Warenwert.

Meine Frage betrifft nun die Einfuhr der Ware in den EU-Raum. Soweit ich es verstanden habe, fällt immer die Einfuhrumsatzsteuer an (In diesem Fall auch 7%). Da das Paket direkt an den Kunden geliefert wird, fordert der Zoll diese Steuer vom Kunden ein, der dann nochmals 7% auf den Gesamtbetrag entrichten muss.

Liegt in einem solchen Fall nicht eine Doppelbesteuerung vor? Und ist jemandem hier evtl. bekannt, ob es mögliche ist für Privatpersonen die Mwts. und EUst. gegeneinander zu verrechnen (bspw. durch Nachweis, auf dem Lieferschein, dass Mwst für Ware und Versand bereits gezahlt wurden)? Oder ob die EUst. ggf. vom Unternehmen vorgeleistet (und später bei der Ust-Voranmeldung wieder verrechnet) werden kann, damit die Kunden hiermit nicht mehr weiter belastet werden?

Über eine Expertise hierzu würde ich mich sehr freuen.
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