Umsatzsteuer-Abrechnung - mehrere Themen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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elisabeth86
Beiträge: 1
Registriert: 22. Apr 2018, 21:29

Umsatzsteuer-Abrechnung - mehrere Themen

Beitrag von elisabeth86 »

Hallo ihr Lieben.

Ich habe einige Fragen, über deren Antworten ich mir nicht ganz klar bin.

Ich hatte bis 30.05.2017 ein Gewerbe angemeldet. Ein Café. Ich musste die Umsatzsteuererklärung jährlich abgeben. D.h. ganz normal bis 30.05. des Folgejahres. Anfangs war es anders, aber das spielt keine Rolle gerade.

Es ist so, dass der Mietvertrag des Ladenlokals noch bis 30.09.2017 lief- sprich, ich auch noch bis dahin Miete zahlen musste.

Die Frage ist jetzt, ob ich die Mietzahlungen auch noch mit in die Erklärung mit einbringen kann, bzw. als Ausgaben mit eintragen, OBWOHL ich mein Gewerbe zum 30.05.2017 schon abgemeldet habe.

Ich habe eine minimale Abstandssumme erhalten für das Inventar, das deckte gerade mal die angehäuften offenen Mietrückstände. Die Frage ist hier auch, ob ich den EIngang versteuern muss - ich habe es als Privatperson erhalten - mit einer Vereinbarung - habe der Neugründerin auch gesagt, dass sie es nicht absetzen kann, da ich kein Gewerbe mehr betreibe (Übergabe der Räume und Erstellung der Vereinbarung war im September 2017).

Ich weiß gerade nicht, was richtig oder falsch ist. Mein Steuermann, der sonst die Sachen für mich erledigt hat - war privat, hat gerade ganz andere Baustellen, so dass ich mich da selbst irgendwie durchwurschteln muss.

Liebe Grüße von Elisabeth
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuer-Abrechnung - mehrere Themen

Beitrag von Severina »

Ob der Verkauf des Inventars umsatzsteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt oder nicht.

Das Inventar war Betriebsvermögen, entweder

haben Sie dieses mit Beendigung der Tätigkeit in das Privatvermögen überführt (wodurch der Entnahmegewinn Bestandteil des Aufgabegewinns wird und auch Umsatzsteuer auslöst) und dann aus diesem heraus verkauft

oder Sie haben es aus dem Betriebsvermögen heraus verkauft, was einen umsatzssteuerpflichtigen Vorgang und einen etragsteuerpflichtigen Erlös darstellt

oder Sie haben eine Geschäftsveräußerung im Ganzen durchgeführt, was nicht umsatzsteuerpflichtig, aber ertragssteuerpflichtig ist.

Sie müssen doch eine Rechnung gestellt haben?

Und natürlich kann die Käuferin den Kaufpreis absetzen, das ist für sie völlig egal, ob sie das Inventar aus einem Privat- oder Betriebsvermögen heraus erwirbt. Sie hat nur je nachdem, was vorliegt, einen Vorsteuerabzug oder nicht.
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