Umsatzsteuerabschlusszahlung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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hs1
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Umsatzsteuerabschlusszahlung

Beitrag von hs1 »

Guten Tag, ich schreibe demnächst eine Prüfung in Steuerlehre (Studiengang BWL) und bin bei folgender Aufgabe am verzweifeln, da ich leider keine Musterlösung habe bitte ich hier um Rat. Ich habe schon alles versucht aber irgendwie kommt mir das immer falsch vor.
Aufgabe: Die AG hatte im Jahr 2009 einen Bruttoumsatz von 2800000. Davon entfielen 750000 auf den Export. Alle in und ausländischen Kunden haben von der Skontoabzugsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Umsatzsteuervorauszahlungen wurden bereits in Höhe von 74500 geleistet.

Zu berücksichtigen sind ferner: Mietausgaben 53500, Warenanschaffungen 98375 und Roh-Hilfs-Betriebsstoffe 103800

Wie hoch ist die Umsatzsteuerabschlusszahlung?

Mit Nettoumsätzen wäre die Aufgabe für mich machbar. Nettoumsatz - Exportumsätze = Zwischenergebnis * 0,02 Skonto = BMG
19 % auf BMG = UST
UST - VST (die kann ich 98375+103800 durch 119 mal 19 = 32280) - schon geleistete 74500.

Meine ganz konkrete Frage wie komme ich auf die Nettorlöse? 2800000 durch 119 mal 100 scheint mir zu einfach und da sind ja dann auch die umsatzsteuerfreien Exporte mit drin oder muss ich die vorher erst von den 2,8 Mio abziehen und dann auf 2,05 Mio (durch 119*19 berechnen und was mache ich dann mit den Exportumsätzen?)
SteuerHeinz
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Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Umsatzsteuerabschlusszahlung

Beitrag von SteuerHeinz »

Umsatzsteuer
2.800.000 EUR ./. 750.000 EUR Export ohne USt = 2.050.000 EUR ./. 2% Skonto = 2.009.000 EUR inkl Umsatzsteuer

2.009.000 EUR /119 * 19 = 320.764 EUR Umsatzsteuer

Vorsteuer

Warenanschaffung (brutto?) 98.375 EUR + RHB 103.800 EUR = 202.175 EUR / 119 * 19 = 32.280 EUR Vorsteuer

Berechnung

320.764 EUR Umsatzsteuer ./. 32.280 EUR Vorsteuer ./. 74.500 EUR Vorauszahlungen = 213.984 EUR Umsatzsteuerzahllast

Die Exportumsätze sind steuerbefreit gemäß §4 Nr 1a UStG ggf 1b. Sie sind in der Anlage UR der Umsatzsteuererklärung anzugeben und haben keinen Einfluss auf die Umsatzsteuerzahllast.
Die Mietausgaben sind vielleicht auch noch interessant. Bei der Größenordnung des Unternehmens kann es auch eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung sein. Aber das gibt die Aufgabe nicht her.
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