Eingansrechnung von Kleinunternehmer ohne Ust.-Ausweis

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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peppy98
Beiträge: 5
Registriert: 4. Jan 2011, 10:20

Eingansrechnung von Kleinunternehmer ohne Ust.-Ausweis

Beitrag von peppy98 »

Hallo zusammen,

ich bin gerade noch in der Planung meines Gewerbes und da stellt sich bei der Suche der Lieferanten folgende Frage:

Wenn ich bei einem Lieferant (Kleinunternehmer) einkaufe, welcher auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist, kann ich ja auch keine Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen, um die Umsatzsteuerzahllast zu senken.

Das heißt für mich, wenn ein Kleinunternehmer mir Waren im Wert von 100€ verkauft, kaufe ich teurer ein, als wenn ich das selbe Produkt zum selben Preis (100€ Brutto) bei einem Unternehmen mit Umsatzteuer-Ausweis kaufe.

Richtig?

Dann müsste ich doch schon vor der Bestellung irgendwie feststellen müssen, daß der Lieferant keine Umsatzsteuer ausweist...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Eingansrechnung von Kleinunternehmer ohne Ust.-Ausweis

Beitrag von schlauelia »

da denken Sie falsch - ein Unternehmer mit Ust berechnet 100,-- + 19%
Lia
peppy98
Beiträge: 5
Registriert: 4. Jan 2011, 10:20

Re: Eingansrechnung von Kleinunternehmer ohne Ust.-Ausweis

Beitrag von peppy98 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das ist schon richtig. Aber wenn ein Händler, welcher die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist, mir den Artikel zum selben Preis verkauft, kann ich die Vorsteuer ja bei der Umsatzsteuerabfuhr in Abzug bringen. Was ich bei der Rechnung des Kleinunternehmers nicht kann. Somit kaufe ich doch bei dem Kleinunternehmer teurer ein.

Als Beispiel:

Unternehmer A verkauft seinen Artikel für 50,00 € (ohne Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung), Unternehmer B verkauft den selben Artikel für 58,00 € (48,74€ + 19% Umsatzsteuer)

Also müsste ich bei jedem neuen Lieferant vor der Bestellung erstmal nachfragen, ob er auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist, denn leider ist das nicht bei jedem Händler so ersichtlich (und bei Nachfrage erhält man dann auch noch die Nachfrage, daß die Preise die Bruttopreise seien)
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Eingansrechnung von Kleinunternehmer ohne Ust.-Ausweis

Beitrag von Severina »

An sich verhandeln Unternehmer untereinander immer über Nettopreise - wenn dies aus dem Katalog/ demOnlineshop tatsächlich nicht klar ersichtlich ist, sollten Sie schon nachfragen.

Ich bin mir nicht sicher, was Sie mit dem Satz “und bei Nachfrage erhält man dann auch noch die Nachfrage, daß die Preise die Bruttopreise seien“ meinen?

Wenn Ihnen ein Lieferant mitteilt, bei seinen Preisen handele es sich um Bruttopreise - dann geht er vermutlich davon aus, dass Sie ein Privatkunde sind?

Im Zweifel würde ich wohl bei der Bestellung ganz deutlich machen, von welchem Preis ich ausgehe und um Rückmeldung bitten für den Fall, dass der Lieferant anderer Meinung ist (“Hiermit bestellen ich x Stück der Ware Y zum Preis von 10 €/Stck zzgl USt“)
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