Vorsteuer nach Umstellung von Befreit -> IST

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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mikexmagic
Beiträge: 2
Registriert: 2. Feb 2018, 08:42

Vorsteuer nach Umstellung von Befreit -> IST

Beitrag von mikexmagic »

Hallo Community,

wir haben letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und haben als Kleingewerbe gestartet, also nicht abzugsberechtigt. Zum Jahreswechsel haben wir dann auf IST-Versteuerung umgestellt. Nun wurden Dezember-Rechnungen erst im Januar bezahlt. Wie verhält sich das mit der Vorsteuer in diesen Fallen? Kann ich die abziehen auch wenn die Rechnungen aus Dezember stammen wo wir noch als Kleingewerbe tätig waren?

Danke für Eure Hilfe

Gruß Mike
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Vorsteuer nach Umstellung von Befreit -> IST

Beitrag von schlauelia »

nein! Sie würden ja auch nicht eine Rechnung aus 2017 ohne USt jetzt nach Eingang in 2018 mit USt erfassen, obwohl die Leistung im Zeitraum Kleinunternehmer erbracht wurde.

Die Vorsteuer 2017 ist auch bei der USt in 2017 abzugsfähig - unabh. von der Zahlung!

Übrigens der Begriff "Istbesteuerung" hat nichts mit Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer zu tun - also ab 2018 müssen oder wollen Sie mit USt berechnen?

Lia
mikexmagic
Beiträge: 2
Registriert: 2. Feb 2018, 08:42

Re: Vorsteuer nach Umstellung von Befreit -> IST

Beitrag von mikexmagic »

Genau. Aufgrund des Umsatzes in 2017 müssen wir jetzt in 2018 Steuer mit ausweisen. Zwei nicht unerhebliche Rechnungen von Ende Dez. wurden erst im Jan. bezahlt. Die eingekauften Waren zu diesen Rechnungen werden jetzt aber auch mit ausgewiesener Steuer verkauft. Daher dachte ich, dass ich die Steuer auf den Eingangsrechnungen als Vorsteuer auch im Jan entsprechend abziehen kann.
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