UST - Pferdepensionu. Landwirtschaft

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Maus
Beiträge: 3
Registriert: 6. Mai 2010, 16:18

UST - Pferdepensionu. Landwirtschaft

Beitrag von Maus »

Guten Tag, wir bekommen von verschiedenen Steuerberatern unterschiedliche informationen und hoffen, hier was passendes zu finden.
Wir planen ein Projekt. Auf einem Bauernhof soll eine Pferdepension eingerichtet werden. Dort bieten wir unterscheidliche Leistungen an:
1.) Vermietung von Pferdeboxsen (ohne Zusatzleistung)
2.) Misten der Pferde mit Fütterung (als zubuchbare leistung)

Nun zur Frage:
Einige (nicht von der Zunft) meinen, alle Leistungen gehen zum vollen MWST. Satz.

Andere meinen, da eine ausreichende Fläche Land vorhanden ist, das auch noch landwirtschaftlich genutzt wird, kommt für alles der verminderte Steuersatz zum Tragen wenn die Zahl der Pferde nicht über 49 Stück anwächst..

Die dritte Gruppe ist der Meinung, daß die Miete der Pferdeboxsen steuerfrei sei (Stichpunkt Garagen V u. V) und die Zusatzleistungen mit 19 % versteuert werden müssten.


Kann uns jemand einen Tipp geben, welche Meinung wohl richtig ist und wo das im Gesetz nachzulesen ist? Wir wollen nätürlich nicht zuviel Steuern zahlen und haben aber auch nicht vor, welche zu hinterziehen.

Danke
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: UST - Pferdepensionu. Landwirtschaft

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Maus,

das Thema, dass du da umschreibst ist ein schwieriges.

Hintergrund ist folgender:
Seit dem Jahr 2005 gilt das europäische Recht, dass besagt, dass die Leistungen eines LANDWIRTEN gegenüber Nichtlandwirten -Privatleute/Gewerbetreibende,,mit Ausnahme von Hilfsumsätzen" nicht mehr der sogenannten Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG unterliegt.

a)Dies liegt immer dann vor, wenn der Landwirt:
Nicht nur die reinen Boxen vermietet, sondern auch zusäztlich die Tiere beaufsichtigt, füttert und entmistet. Es handelt sich hierbei um eine einheitliche nicht zu trennende Leistung, die dann nicht der Pauschalierung sondern der Regelbesteuerung unterliegt.
Grundsatz: Die Umsatzsteuer wird vom Endabnehmer(Kunden) getragen! Mag zwar in der Praxis eher schwierig sein, aber nur, wenn es so läuft, ensteht dem Landwirt faktisch kein Nachteil.
Im Gegensatz: Er kann für seine Maschinen und Materialien, die er für die Fütterung/Aussaat/etc. aufwendet Vorsteuerbeträge gegenrechnen und hat faktisch sogar einen steuerlichen Vorteil hieraus.


b)Der Landwirt vermietet nur die Boxen, so handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 12 UStG.

GESETZTESSTELLEN
Näheres kann man hierzu eigentlich, wenn überhaupt nur in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und in diversen Komentaren nachlesen.

WICHTIG:
Es wurde gegen a) geklagt. Das Gericht hat dem wohl entsprochen. Der Grund ist, dass der Landwirt die Pferde mit seinem eigen erzeugten Futter versorgt und auf seinen eigenen Flächen grasen lässt, sowie den Pferdemist zur Düngung der eigenen Flächen verwendet. Daher soll man wohl vorsorglich gegen die Umsatzsteuerbescheide Einspruch + Ruhen des Verfahrens einlegen und abwarten, was dann noch in der Zukunft entschieden wird.
Nachteil hier: Durch den Einspruch bleibt der Umsatzsteuerbescheid vollumfänglich offen und dies auf Jahre, was auch erhebliche Nachteile im Einzelfall bedeuten könnte.

Hoffe, dass ich dir mit meinem Fachwissen hierzu helfen kann. Weiss es auch nur, weil ich diesen Fall aktuell vor 4 Wochen noch bei einer Kollegin hatte.

Wenn du genaueren Rat brauchen, schreib mich einfach mal an:
Eifelhuette@gmx.de
Maus
Beiträge: 3
Registriert: 6. Mai 2010, 16:18

Re: UST - Pferdepensionu. Landwirtschaft

Beitrag von Maus »

Alles was dann noch interessieren würde, ist das Aktenzeichen der Klage. Ich werde wohl einen Schritt weiter gehen und das Thema dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Mal sehen, was die sagen.

Zunächst vielen Dank für die ausführliche Hilfe.

Maus
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: UST - Pferdepensionu. Landwirtschaft

Beitrag von SiegesRitter »

gern geschehen!
Die Klage such ich morgen mal raus und stell sie am Abend rein.
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