Steuer abführen und Gewerbe anmelden bei Liebhaberei?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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matt777
Beiträge: 1
Registriert: 21. Dez 2017, 10:28

Steuer abführen und Gewerbe anmelden bei Liebhaberei?

Beitrag von matt777 »

Ich produziere hobbymäßig diverse elektronische Gerätschaften. Diese möchte ich nun auch im Internet vertreiben.
Der Gewinn dabei ist minimal und liegt bei ca. 5€ pro Stück. Auch ist nicht davon auszugehen, dass viele verkauft wird. Sagen wir mal pauschal, in einem sehr guten Monat verkaufe ich 20-30 Stück (realistisch sind etwa 5).
Es ist dementsprechend keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden, meinen Lebensunterhalt verdiene ich mit einem 'herkömmlichen Beruf'. Hab gelesen, das sowas dann unter 'Liebhaberei' fällt?

Wie würde dies konkret ablaufen? Muss ein Gewerbe angemeldet werden? Wenn ja, welche Art wäre hier zu empfehlen? Muss eine Umsatzsteuer / andere Steuer abgeführt werden? Müssen entsprechend Rechnungen (mit Mwst ausgewiesen) gestellt werden?

Wichtig wäre mir, wenn man sich sowas überhaupt aussuchen kann, dass ich eventuell meine Bauteile für diese Gerätschaften steuerlich absetzen kann. Wenn nicht - auch nicht schlimm. Wie gesagt, es ist ein reines Hobby was ich ausübe und 'teilen möchte'.
muemmel
Beiträge: 4856
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuer abführen und Gewerbe anmelden bei Liebhaberei?

Beitrag von muemmel »

Der Gewinn dabei ist minimal und liegt bei ca. 5€ pro Stück Wo soll da die Liebhaberei sein? Das ist ein ganz normales Gewerbe - halt mit nicht sehr hohem Gewinn.
Muss ein Gewerbe angemeldet werden? Ja.
Wenn ja, welche Art wäre hier zu empfehlen? Frage ist unverständlich.
Muss eine Umsatzsteuer / andere Steuer abgeführt werden? Umsatzsteuer vermutlich nicht, da Ihr Umsatz vermutlich 17.500 Euro im Jahr nicht überschreiten wird. Einkommensteuer ist natürlich zu zahlen.
Wichtig wäre mir, wenn man sich sowas überhaupt aussuchen kann, dass ich eventuell meine Bauteile für diese Gerätschaften steuerlich absetzen kann. Das können Sie natürlich.
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