Habe leider kein Vergleichbares Problem im Forum entdeckt - bestimmt kann jemand Helfen
Bisher musste ich die Umsatzsteuervoranmeldung Quartalsmäßig erklären. Zum 30.9. ist das Gewerbe abgemeldet. Die Umsatzsteuererklärung 3. Quartal gab ich zum 10.10. ab. Nun sind noch Umsätze aus Rechnungen bis 31.10. eingegangen. Muss ich jetzt sofort eine Umsatzsteuererklärung erstellen oder wie gewohnt zum Ende des Quartals?
Umsatzsteuerzahlung nach Gewerbeabmeldung
Re: Umsatzsteuerzahlung nach Gewerbeabmeldung
>Muss ich jetzt sofort eine Umsatzsteuererklärung erstellen oder wie gewohnt zum Ende des Quartals?
*** Spätestens am 10.01 müssen Sie alle Ihre Umsätze (aber auch die bezahlte Vorsteuer) für die Periode 01.10.2017 - 31.12.2017 an das FA im Rahmen der USt-VA gem § 18 Abs. 2 UStG melden.
*** Spätestens am 10.01 müssen Sie alle Ihre Umsätze (aber auch die bezahlte Vorsteuer) für die Periode 01.10.2017 - 31.12.2017 an das FA im Rahmen der USt-VA gem § 18 Abs. 2 UStG melden.