Befreiung von elektronischer Abgabe

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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thomash
Beiträge: 3
Registriert: 30. Okt 2017, 23:13

Befreiung von elektronischer Abgabe

Beitrag von thomash »

Hallo

Hier drei Fälle. Finanzamt verlangt elektronische Abgabe und lehnt schriftlicher Antrag auf Befreiung ab.

Fall 1: Kleinunternehmen umsatzsteuer befreit. Besitzerin in 80 Jahre alt.
Fall 2: Kleinunternehmen Umsatzsteuer befreit Besitzerin ist 55 Jahre alt und hat nie was mit Computern zu tun gehabt.
Fall 3: Rentner Vorruhestand hat nur eine Photovoltaik auf dem Dach. Wegen Arbeitsplatzdepression in FRührente. Hat beim ersten Versuch der elektronischen Abgabe Herzinfarkt erlitten, hat absolute Panik vor allem was beim Computer über surfen und Breife schreiben hinausgeht.

In allen drei Fällen sind die Unternehmensgewinne so gering, dass der Aufwand für einen Steuerberater als unzumutbar anzunehmen ist.

Das Finanzamt bleibt stur und verlangt die elektronische Abgabe - was tun?
Gibt es eine Rechtsgrundlage für Befreiung?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Befreiung von elektronischer Abgabe

Beitrag von StephanM »

§25 Absatz 4 Satz 2 EStG Antrag auf Härtefall.
Schriftlichen Antrag stellen. Eine Ablehnung stellt einen Bescheid dar, gegen den man Einspruch einlegen kann. Spätestens für eine Negativ-Entscheidung hierfür ist meisten ein anderer Bearbeiter zuständig oder es wird dem Bearbeiter zu lästig.
Die Entscheidung über den Antrag ist eine Ermessensentscheidung, die vom Bearbeiter entsprechend zu begründen ist. Bei einer unbegründeten Ablehnung sollte man in der Begründung des Einspruches direkt nach der Begründung und den Kriterien der Ermessensentsacheidung fragen. Zumeist wird dann spätestens im Einspruchswege dem Ganzen stattgegeben.
thomash
Beiträge: 3
Registriert: 30. Okt 2017, 23:13

Re: Befreiung von elektronischer Abgabe

Beitrag von thomash »

Ja Danke, hab eine schriftliche Begründung erhalten die zumindest nachvollziehbar war.

Damals hatte ich eben zufällig Hilfe aber $150 Absatz 8 der AO verlangt nicht dass man sich Hilfe holen muss, weder von Steuerbereater noch von Freunden und co.
Mal sehn was auf einspruch passiert.
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