Rechnungsstellung Kleinunternehmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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bender
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Rechnungsstellung Kleinunternehmer

Beitrag von bender »

Hallo,

ich werde zum Kleinunternehmer wechseln

Jetzt habe ich da noch eine Frage. Trotz Internet-Recherche komme ich nicht weiter.

Ich habe bisher 40,-€ die Stunde plus MwSt berechnet. Also 47,60€ brutto.

Berechne ich jetzt als Kleinunternehmer 40,-€ oder 47,60,-€?

Mache ich Unterschiede bei gewerblichen und privaten Kunden?

Vielen Dank
Verheiratet.
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schlauelia
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Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer

Beitrag von schlauelia »

wann wechseln Sie? Mitten im Jahr ist nicht möglich! Also erst zum 1.1.2018!?? Das ist die steuerliche Seite!

Über die Höhe müssen Sie mit den Auftraggebern verhandeln - auch 50,-- wäre denkbar, wenn die das bezahlen! Sie können auch bei jedem einen anderen Stundensatz nehmen - nur die Ausstellung der Rechnungen muss korrekt sein!

Lia
bender
Beiträge: 12
Registriert: 30. Dez 2012, 18:08

Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer

Beitrag von bender »

Habe bereits zum 01.01.2017 gewechselt. Aber noch kein Rechnung geschrieben (gewerblich nur nebenbei).

Mir geht es nur darum. Wenn ich voher dem Kunden 40,-€ netto, also 47,60€ brutto berechnet habe.

Was stelle ich jetzt dann in Rechnung? 40,- oder 47,60?

Danke
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schlauelia
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Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer

Beitrag von schlauelia »

eigentlich nur 40,--, denn die 19% müssen Sie ja nicht mehr ans FA abführen.
Lia
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer

Beitrag von StephanM »

ob sie für Ihre Leistung 40,00 oder 47,60 in Rechnung stellen bleibt Ihnen überlassen.
Sie dürfen auf der Rechnung lediglich keine Umsatzsteuer oder -steuersatz ausweisen und müssen auf die Kleinunternehmerregelung verweise. Damit entfällt für einen gewerblichen Kunden der Vorsteuerabzug.
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