Hallo,
ich werde zum Kleinunternehmer wechseln
Jetzt habe ich da noch eine Frage. Trotz Internet-Recherche komme ich nicht weiter.
Ich habe bisher 40,-€ die Stunde plus MwSt berechnet. Also 47,60€ brutto.
Berechne ich jetzt als Kleinunternehmer 40,-€ oder 47,60,-€?
Mache ich Unterschiede bei gewerblichen und privaten Kunden?
Vielen Dank
Rechnungsstellung Kleinunternehmer
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Verheiratet.
Ich: Steuerklasse 4, Sie: Steuerklasse 4
2 Kinder:5 + 12 Jahre
Software: SteuerSparErklärung
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Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer
wann wechseln Sie? Mitten im Jahr ist nicht möglich! Also erst zum 1.1.2018!?? Das ist die steuerliche Seite!
Über die Höhe müssen Sie mit den Auftraggebern verhandeln - auch 50,-- wäre denkbar, wenn die das bezahlen! Sie können auch bei jedem einen anderen Stundensatz nehmen - nur die Ausstellung der Rechnungen muss korrekt sein!
Lia
Über die Höhe müssen Sie mit den Auftraggebern verhandeln - auch 50,-- wäre denkbar, wenn die das bezahlen! Sie können auch bei jedem einen anderen Stundensatz nehmen - nur die Ausstellung der Rechnungen muss korrekt sein!
Lia
Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer
Habe bereits zum 01.01.2017 gewechselt. Aber noch kein Rechnung geschrieben (gewerblich nur nebenbei).
Mir geht es nur darum. Wenn ich voher dem Kunden 40,-€ netto, also 47,60€ brutto berechnet habe.
Was stelle ich jetzt dann in Rechnung? 40,- oder 47,60?
Danke
Mir geht es nur darum. Wenn ich voher dem Kunden 40,-€ netto, also 47,60€ brutto berechnet habe.
Was stelle ich jetzt dann in Rechnung? 40,- oder 47,60?
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Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer
eigentlich nur 40,--, denn die 19% müssen Sie ja nicht mehr ans FA abführen.
Lia
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Re: Rechnungsstellung Kleinunternehmer
ob sie für Ihre Leistung 40,00 oder 47,60 in Rechnung stellen bleibt Ihnen überlassen.
Sie dürfen auf der Rechnung lediglich keine Umsatzsteuer oder -steuersatz ausweisen und müssen auf die Kleinunternehmerregelung verweise. Damit entfällt für einen gewerblichen Kunden der Vorsteuerabzug.
Sie dürfen auf der Rechnung lediglich keine Umsatzsteuer oder -steuersatz ausweisen und müssen auf die Kleinunternehmerregelung verweise. Damit entfällt für einen gewerblichen Kunden der Vorsteuerabzug.